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Sonntag, Juni 22, 2025
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Corona wirft dunkle Schatten auf Dorstener Kitas

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Vorübergehend geschlossen: Wegen Corona musste nun auch die erste Kita in Dorsten schließen. (Symbolbild)

Nach der Schließung eines Kindergartens in Wulfen nach etlichen Corona-Fällen sind viele Eltern in Dorsten verunsichert: Wie läuft es genau mit der Schließung? Und wer muss in Quarantäne? Ein Überblick.

Die Omikron-Wand ist da und sorgt derzeit für so viele Neuinfektionen, dass auch das Gesundheitsamt in Recklinghausen davon überrollt wird. Erst am Montag kündigte der Kreis Recklinghausen daher an, man könne derzeit nicht genau sagen, wie viele Personen aktuell infiziert seien. Auch könne man den Anteil der Patienten mit Symptomen nicht bestimmen. „Für diese Auswertung sind die aktuellen Fallzahlen zu hoch“, heißt es in der Mitteilung.

Gerade in den Kindergärten sind die Ausbreitungsmöglichkeiten für das Virus besonders günstig: Ist ein Kind infiziert, verbreitet sich die Ansteckung oft wie ein Lauffeuer. Und das, obwohl die meisten Kindergärten auf strikte Hygiene achten: In der Regel sind die Erzieherinnen komplett durchgeimpft und tragen Maske, und die Eltern dürfen ihre Kinder nur vor dem Gebäude abgeben und abholen. Auch in Wulfen war dies wohl der Fall.

Diese Brandmauer wird von den Kleinen aber einfach unterlaufen: Ohne Maske und Impfung sind sie der Infektion nahezu schutzlos ausgesetzt. Dazu kommt, dass man von den Kleinen die Einhaltung von Abstandsregeln kaum verlangen kann.

Wer entscheidet über Quarantäne und Schließung?

Die Entscheidung über eine Quarantäne ist im Kindergarten nicht pauschal zu fällen, erklärt Kreissprecherin Lena Heimers. „Das Gesundheitsamt schaut sich dabei die individuellen Fälle genau an. So werden etwa die räumlichen Gegebenheiten untersucht, oder ob Erzieherinnen mehrere Gruppen betreuen“. Wenn also ein Kind positiv getestet wird und zuhause bleiben muss, bedeute das also nicht automatisch, dass alle Kinder der Gruppe in Quarantäne müssen. Darüber wird erst nach einer Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt entschieden.

Auch wenn eine ganze Gruppe daheim bleiben muss, ist damit aber die Schließung der Einrichtung nicht zwangsläufig. „Das Gesundheitsamt kann eine Schließung nur empfehlen“, erklärt Heimers. „Die Entscheidung liegt dann aber beim Träger.“

„Die Entscheidung liegt beim Träger“

Lena Heimers, Kreis Recklinghausen

Ein solcher Träger ist beispielsweise die Stadt Dorsten. Pressesprecher Ludger Böhne bestätigt die Angabe des Kreises: „Die Schließung ganzer Einrichtungen wird ausschließlich vom jeweiligen Träger veranlasst und ist dem Jugendamt der Stadt sowie dem Landesjugendamt zu melden. Gibt es ein größeres Ausbruchsgeschehen in einer Gruppe oder einer Einrichtung, nehmen die Träger Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen auf, das Empfehlungen zur Schließung einzelner Gruppen ausspricht.“ Diesen Empfehlungen werde aber in der Regel gefolgt.

Es ist auch möglich, dass der Träger der Empfehlung zuvorkommt. So war es etwa in Wulfen, wo die evangelische Kirche als Trägerin die Schließung anordnete und das Gesundheitsamt später seinen Segen dazu gab.

Selbsttests: In NRW nur eine „dringende Bitte“. (Symbolbild)

Gibt es eine Testpflicht an Kindergärten?

Anders als etwa in Baden-Württemberg existiert in NRW keine Testpflicht an Kindergärten, und eine Einführung wird derzeit auch vom Familienministerium abgelehnt.

Daher gibt es auch in Dorsten keine vorgeschriebenen Tests, sondern nur die „dringende Bitte“ an die Eltern, ihre Kinder regelmäßig auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu überprüfen. „Eltern erhalten dafür über das Land NRW pro Woche drei Selbsttests für die Kinder, die zu Hause durchgeführt werden können“, so Ludger Böhne von der Stadt Dorsten.

Verpflichtende Tests können in NRW bislang nur dann angeordnet werden, wenn es bereits einen bestätigten Fall in der Einrichtung gibt.

Was ist, wenn zu viele Erzieherinnen ausfallen?

Wenn nicht nur die Kinder, sondern auch die Erzieherinnen und Erzieher in Quarantäne müssen, dünnt sich die ohnehin meist nicht allzu üppige Personaldecke bei den Kindergärten schnell aus. Dann kann der Träger ganze Gruppen oder die Einrichtung ebenfalls schließen. Dies sei dann möglich, „wenn die Betreuung der Kinder aufgrund des erkrankten Personals faktisch nicht mehr aufrechterhalten werden kann“, so Stadtsprecher Ludger Böhne.

Mehr zu den Quarantäne-Regeln in diesem Beitrag:

Kommentar: Ritt auf der Rasierklinge

Auch im beginnenden dritten Jahr der Pandemie beweist die Politik in NRW wieder einmal, dass ihr Kinder so ziemlich egal sind. Eine Testpflicht an Kindergärten könnte Infektionen schnell erkennen helfen und so sehr sicher dazu beitragen, dass viele Einrichtungen noch so gerade eben an einer Quarantäne für einzelne Gruppen oder sogar einer kompletten Schließung vorbeischrammen würden. Denn nach dem roten Doppelstrich beim Morgentest würde so manches Kind dann eben nicht mit Corona im Gepäck in der Kita auftauchen.

Statt dessen macht das Familienministerium einfach die Augen zu und lässt die Kinder in die Corona-Wand hineinlaufen. Und die Eltern müssen sehen, wo sie bleiben. Na, vielen Dank auch!

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