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Coronakrise – Steuererleichterungen für Unternehmen in Dorsten

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Die Stadt Dorsten möchte die von der Krise betroffenen Unternehmen unterstützen.

Dorsten(pd). Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellen Unternehmen und Betriebe vor erhebliche Belastungsproben.

Angeordnete Geschäftsschließungen und verminderte Einkäufe und Kundenbestellungen führen bereits jetzt in vielen Unternehmen zu massiven Liquiditätsproblemen.

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Stundungen von Gewerbesteuern

Die Stadt Dorsten möchte daher die von der Krise betroffenen Unternehmen unterstützen. Sie kommt diesen Unternehmen mit zinslosen Stundungen von Gewerbesteuern und der Herabsetzung von Vorauszahlungsbeträgen entgegen und nutzt die bestehenden Ermessensspielräume zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus.

Um Stundungs- und/oder Herabsetzungsanträge möglichst unbürokratisch abwickeln zu können, steht auf www.dorsten.de/steuererleichterung ein einfacher Vordruck zur Verfügung. Das Formular kann ausgefüllt und unterschrieben an den Bereich Finanzen zurückgesandt werden.

Die Rücksendung der unterzeichneten Anträge ist auch in digitaler Form per Mail an [email protected] oder per Fax (02362 / 66-57 22) möglich.

Weitere Hinweise:

Geltung der Steuererleichterungen

Die genannten Steuererleichterungen gelten nur für Unternehmen, die vor der Corona-Krise gesund waren. Für Betriebe, die in eine nicht Corona-bedingte Schieflage geraten sind, geltend die bisherigen Regelungen unverändert.

Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beim Finanzamt

Einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen können Sie auch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt stellen. Sie müssen diesen Antrag dort stellen, wenn das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid für Vorauszahlungszwecke erlassen hat, weil die Stadt Dorsten an diesen Messbescheid gebunden ist.

Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite des Finanzamtes www.finanzverwaltung.nrw.de.

Anpassung der Vorauszahlungen für 2019

Wenn der Betriebsgewinn 2019 niedriger ausgefallen sein sollte als bei der Bemessung der Steuervorauszahlungen berücksichtigt, können Sie auch einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2019 stellen. Dem Antrag ist die BWA für 2019 beizufügen.

Überzahlte Beträge können dann erstattet werden und würden ihre Liquidität verbessern oder sie können mit laufenden Steuerforderungen verrechnet werden.

Weitere Informationen

Hilfreiche Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise hat unsere Wirtschaftsförderung WINDOR auf der Internetseite www.win-dor.de zusammengestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen auch gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung. Damit unsere Fachleute mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, senden Sie bitte Ihre Kontaktdaten und gegebenenfalls auch Ihre Fragen an [email protected].

Beispielfoto: Pixabay

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