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Maskenpflicht nicht nachgekommen – Trauung in der Maschinenhalle

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Foto: Archiv

Anonyme Beschwerde bei der 320. Trauung in der Maschinenhalle

Hervest. Trauungen in der Maschinenhalle von der Zeche Fürst Leopold sind beliebt. Bei der 320. Trauung jedoch gab es eine anonyme Beschwerde. Die Coronaschutzverordnung sei nicht eingehalten worden.

Trau Dich! So heißt es auch in Zeiten von Corona. Dies bedeutet für Paare: Nur in einem kleinen Rahmen kann der schönste Tag im Leben gefeiert werden – nicht nur in der Kirche oder Standesamt, sondern auch im privaten Rahmen danach.

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Besonders was die Anzahl der Hochzeitsgäste angeht, gibt es Regeln, auch in der Maschinenhalle Fürst Leopold. Keine leichte Aufgabe für Standesbeamten, sich immer an die strenge Coronaschutzverordnung zu halten. Da gibt es noch die Tante aus Amerika, die beste Freundin oder der beste Freund, die Oma, Opa, die Neffen, Cousins, Schwestern und Brüder. Alle möchten gerne dabei sein, wenn ein Paar sich das Ja-Wort gibt.

Coronaschutzverordnung schreibt Maske vor

Was aber darf und was darf nicht sein? Fakt ist, alle Gäste – bis auf das Paar – sind verpflichtet, während der Trauung eine Maske zu tragen.

Besonders beliebt in Dorsten für Trauungen ist die Maschinenhalle Fürst Leopold. Sie ist seit Mitte 2015 ein gewidmeter Trauort der Stadt Dorsten. Hier dürfen unabhängig vom sonstigen Öffnungsbetrieb, standesamtliche Trauungen durchgeführt werden.

So auch am vergangenen Samstag. Da fand hier die 320. Trauung statt. Diese sorgt nun im Nachgang für Verwirrungen und Ärger, da laut eines anonymen Hinweises die Coronaschutzverordnung nicht eingehalten worden sei.

Via Mail hat sich jemand darüber beschwert, dass die Gäste keine Masken getragen hätten. Auch sei der Abstand der Hochzeitsgäste viel zu gering gewesen. Gleichzeitig macht der anonyme Schreiber für dieses Vergehen die Stadt verantwortlich. „Wir dürfen nicht ins Museum mit den Kindern, aber hier geht es sogar ohne Abstand. Weisen sie endlich solche Machenschaften in die Schranken“.

Negativtest ersetzt nicht die Maskenpflicht

Gerd Schute als Vorsitzender des Bergbauvereins und Ehrenstandesbeamte in Doppelfunktion räumt bedauernd ein, dass er hier einen Fehler gemacht habe. Er erklärt: „Ja das stimmt. Ich bin bei dieser Hochzeitsgesellschaft irrtümlich davon ausgegangen, dass ein Negativtest die Maskenpflicht ersetzt. Das war mein Fehler und darf nicht noch einmal passieren“, so Schute. Gleichzeitig betont Schute, dass der Bergbauverein dem Infektionsschutz hohen Stellenwert beimisst. Abgesehen von den standesamtlichen Hochzeiten habe der Verein alle Präsenz-Aktivitäten eingestellt.

Was die angeblichen Vorwürfe der Machenschaften in der Maschinenhalle Fürst Leopold anbelangt, weist der Vorsitzende Schute diesen Vorwurf entschieden zurück. „Es gab am vergangenen Samstag diesen Fehler, das ist unstrittig und das räume ich ein. Aber es gibt keine „Machenschaften“.

Gleichzeitig verweist der Vorsitzende auf die 62 im Corona-Jahr 2020 standesamtlichen Trauungen in der Maschinenhalle hin. Während dieser Zeit habe es aus diesen Trauungen heraus keinerlei Infektionsgeschehen gegeben, da der Verein – auch schon aus eigenem Interesse – sorgfältig auf die Einhaltung der Regeln achte.

Maschinenhalle ist keine städtische Einrichtung

Zu den Vorwürfen äußert sich auch die Stadt Dorsten und teilt mit, dass der Raum in Trägerschaft des Bergbauvereins und nicht, wie viele Menschen irrtümlich glauben, eine städtische Institution sei. Zur Durchführung einer städtischen Aufgabe, in diesem Fall Hochzeiten, wird der Raum zur Durchführung von Trauungen zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen dieses Hausrechtes legt die Stadt für alle Trauorte in Abhängigkeit von der Raumgröße und in Anlehnung an die jeweils geltenden Personenbeschränkungen im Handel die Teilnehmerzahlen fest. Für die Maschinenhalle galt zuletzt eine Beschränkung auf 25 Personen, kleinere Kinder können hinzukommen.

Die Verordnungen des Landes zur Corona-Pandemie enthalten keine spezifischen Regelungen für Hochzeiten. Sie legen lediglich fest, dass standesamtliche Hochzeiten grundsätzlich stattfinden dürfen. Darüber hinaus seien standesamtliche Trauungen zudem begrenzt auf die amtliche Handlung und es gelte immer Maskenpflicht und Abstandsgebote.

Standesbeamte und Trauortverantwortliche achten auf Einhaltung der Coronaschutzverordnung

Die Einhaltung dieser Regeln habe der jeweilige Standesbeamte, der in diesem Moment auch im Ehrenamt hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, sowie der für den Trauort Verantwortliche diese sicherzustellen.

Ob bei einer Hochzeit in der Maschinenhalle tatsächlich die Grenzen dieser Regelungen überschritten wurden, müsste geprüft werden. Unabhängig davon hat die Stadt Dorsten die Verantwortlichen für die Trauorte außerhalb des Rathauses aus gegebenem Anlass noch einmal auf die bestehenden Regelungen hingewiesen, damit auch bei Hochzeiten jederzeit ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet bleibt.

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