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Deponie-Streit um Halde Hürfeld: AGR verweigert Stadt Auskunft

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Im Streit um die geplante Mülldeponie auf der Hürfeld-Halde hat Bürgermeister Tobias Stockhoff dem Stadtrat und der Öffentlichkeit neue, brisante Informationen vorgelegt. Dabei geht es um das Verhalten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR), die nicht bereit ist, Fragen zur langfristigen Entsorgung gefährlicher Abfälle der Deponieklasse III (DK III) zu beantworten. Aus Sicht der Stadt Dorsten untergräbt dieses Vorgehen das Vertrauen in das gesamte Verfahren.

Die Hürfeld-Halde in Dorsten wurde vor einigen Jahren von der Ruhrkohle AG (RAG) an die AGR verkauft. Letztere strebt dort den Bau einer Deponie an. Auf dieser sollen dann sowohl schwach belastete Abfälle (DK I) als auch gefährliche Stoffe wie Müllverbrennungsschlacke (DK III) lagern. Das dafür notwendige Planfeststellungsverfahren ist bereits eingeleitet.

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Kompromissangebot ohne rechtliche Sicherung

Bereits Ende 2023 hatten RAG und AGR ein Gespräch mit der Stadtverwaltung und Fraktionsspitzen geführt. Im Raum stand ein angeblicher Kompromiss. Auf der Hürfeld-Halde solle nur eine Deponie der Klasse DK I entstehen – auf DK III werde verzichtet.

Eine Absicherung dieser Zusage, etwa durch Eintrag ins Grundbuch, wurde jedoch ausdrücklich verweigert. Für die Stadt Dorsten ein klares Warnsignal. Sie brach die Gespräche ab – aus Sorge, dass ein Antrag für DK III-Abfälle nur aufgeschoben, nicht aber ausgeschlossen werden könnte.

Diese Befürchtung scheint sich inzwischen zu bewahrheiten.

Bürgermeister: AGR verweigert Transparenz

Seit Januar 2025 hat Bürgermeister Stockhoff wiederholt bei AGR-Geschäftsführer Stephan Kaiser nachgehakt. Insbesondere ging es um die Frage, wo die AGR hochbelastetes DK III-Material künftig deponieren würde, falls man sich in Dorsten tatsächlich auf eine reine DK I-Deponie verständigt hätte.

Hintergrund ist, dass die Kapazität der bislang einzigen Deponie für DK III-Abfälle in der Region – die Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen – voraussichtlich im Jahr 2030 erschöpft sein wird. Umso dringlicher erscheint die Frage nach Alternativstandorten.

Die AGR hatte zunächst zugesagt, diese Fragen „explizit“ zu beantworten. Bis heute, so der Bürgermeister, sei dies trotz mehrfacher Nachfragen nicht geschehen. Stattdessen habe Kaiser ihm sogar untersagt, Inhalte eines späteren Telefonats öffentlich zu machen. Eine erbetene schriftliche Zusammenfassung seiner Sichtweise ließ der AGR-Chef ebenfalls unbeantwortet.

Bürgermeister Stockhoff bei einer Demonstration gegen eine Deponie an der Hürfeld-Halde im Oktober 2024. Foto: Petra Bosse

Für Bürgermeister Stockhoff ein klarer Beleg: „Das trifft genau unsere Befürchtung, dass das eine deponietechnische Wanderdüne geworden wäre, dass ein paar Jahre oder vielleicht schon ein paar Monate später ein Antrag auf DK III-Material gestellt worden wäre.“

Sein Fazit fällt deutlich aus: „Mit diesem Verhalten trägt Herr Kaiser massiv dazu bei, dass Vertrauen in Behörden untergraben wird.“ Der Bürgermeister sprach im Rat von einer „in Teilen intransparenten und ungeschickten Kommunikationsstrategie“, für die Geschäftsführer Kaiser verantwortlich sei. Die AGR ist eine 100-prozentige Tochter des Regionalverbands Ruhr (RVR).

Stadt Dorsten fordert weiterhin klare Zusagen

Unabhängig von dieser Entwicklung lehnt die Stadt Dorsten die Deponiepläne auf der Hürfeld-Halde weiterhin grundsätzlich ab – sowohl aus technischen als auch aus rechtlichen Gründen. In früheren Sitzungen hatte die Stadt bereits auf geologische Risiken, fehlende Infrastruktur und Widersprüche zu alten Verträgen mit der RAG hingewiesen. Zudem pocht Dorsten auf die ursprüngliche Zusage der RAG, die Halde nach Ende der Kohleförderung für Natur- und Freizeitnutzung zu gestalten. Dies wäre ein Versprechen, das mit einer Deponienutzung nicht vereinbar wäre.

Hintergrund: Was bedeutet „Scoping“?

Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens hat die Bezirksregierung Münster im Mai einen sogenannten Scoping-Termin durchgeführt. Dieses Verfahren dient dazu, den Rahmen und die Inhalte der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festzulegen. Dabei wurde deutlich, dass die Planungen der AGR an mehreren Stellen lückenhaft oder fehlerhaft sind – unter anderem in Bezug auf Abwasseranschlüsse, geologische Eignung und den Einbezug angrenzender Naturräume.

Mit der Weigerung der AGR, transparente Angaben zur Zukunft des DK III-Materials zu machen, hat sich die Skepsis vieler Beteiligter weiter verstärkt. Die Stadt Dorsten sieht sich in ihrer Position bestätigt. Sie fordert weiterhin volle Offenlegung, klare rechtliche Absicherungen und eine Rückkehr zu den ursprünglichen Zusagen für die Hürfeld-Halde.

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