Der Streit um die Zukunft der Hürfeld-Halde in Dorsten spitzt sich weiter zu. Beim Scoping-Termin der Bezirksregierung Münster kritisierte die Stadt nicht nur fachliche Mängel in der Deponie-Planung der AGR, sondern stellte auch rechtliche Grundsatzfragen. Besonders brisant: Alte Zusagen der RAG und das Thema Grundwasserschutz.
Die Pläne der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR), auf der Hürfeld-Halde eine Deponie für Abfälle der Schadstoffklassen DK I und DK III zu errichten, stoßen weiterhin auf massiven Widerstand. Beim sogenannten Scoping-Termin am 7. Mai 2025, zu dem die Bezirksregierung Münster eingeladen hatte, machte die Stadt Dorsten gemeinsam mit externer Rechtsberatung erneut ihre ablehnende Haltung deutlich.
Der Termin diente dazu, Umfang und Inhalte der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festzulegen. Dabei wurden zahlreiche Bedenken gegen das Vorhaben laut – sowohl rechtlicher als auch technischer Natur.
Stadt Dorsten sieht Vertragsbruch
Für die Stadt Dorsten steht fest: Die AGR-Pläne stehen im Widerspruch zu früheren Vereinbarungen. In den sogenannten Haldenverträgen mit der Ruhrkohle AG (RAG) sei festgeschrieben, dass auf der Hürfeld-Halde ausschließlich Bergematerial aus dem Steinkohlebergbau gelagert werden dürfe. Die Stadt hält diese Verträge auch nach dem Verkauf der Halde an die AGR für bindend und geht mittlerweile juristisch gegen die RAG vor – ein Verfahren, das den Konflikt zusätzlich verschärft.
Mängel in Planung und Unterlagen
Im Scoping-Termin wurde deutlich, dass die AGR-Planung auf unzureichenden und teilweise fehlerhaften Daten beruht. So existiert bislang kein Anschluss an das Schmutzwasserkanalnetz zur Ableitung belasteter Sickerwässer, obwohl dies von der AGR suggeriert wurde. Auch angrenzende Naturschutzflächen wie der Barloer Busch seien nur unvollständig in die Planungen einbezogen worden.
Massive geologische Bedenken äußerte der Geologische Dienst NRW: Die Haldenuntergrund sei porös und als natürliche Barriere gegen Schadstoffe ungeeignet – vor allem für hochbelastete Abfälle der Deponieklasse III.
Fehlende Alternativen und Plan B
Erschwerend kommt hinzu, dass die AGR bislang keine realistische Alternative zur Hürfeld-Halde vorweisen kann. Zwar wurde in der Diskussion die Marler Halde „Brinkfortsheide Erweiterung“ als mögliche Option erwähnt, doch konkrete Planungen existieren nicht. Die Stadt Marl berichtete allerdings, dass die RAG dort bereits Anträge für DK I- und DK III-Material gestellt habe – ein Hinweis darauf, dass auch bei der RAG ein Umdenken stattfindet.
Freizeitnutzung und Grundwasser im Fokus
Ein besonders sensibles Thema bleibt die ursprünglich zugesicherte Nutzung der Halde als Naherholungsgebiet. Die Stadt Dorsten befürchtet, dass eine DK III-Deponie diese Pläne dauerhaft verhindern würde – eine Annahme, der auch AGR-Vertreter im Termin nichts entgegensetzen konnten.
Zudem äußerten örtliche Wasserbetriebe große Sorgen um den Schutz des Grundwassers. Eine Gefährdung müsse in jedem Fall ausgeschlossen werden, so die klare Forderung.
AGR verweigert Begehung – trotz Vertrag
Für Unmut sorgte außerdem die Weigerung der AGR, eine Begehung der Halde zuzulassen. Dabei sieht der Haldenvertrag von 1982 ein solches Begehungsrecht für die Stadt Dorsten ausdrücklich vor. Die AGR, die sich als Rechtsnachfolgerin der RAG versteht, bestreitet jedoch eine Verpflichtung.
Ein Konflikt mit Signalwirkung
Der Streit um die Hürfeld-Halde geht damit in eine neue Runde. Für die Stadt Dorsten ist das Deponie-Projekt nicht nur eine Frage des Umweltschutzes, sondern auch ein Kampf um die Einhaltung jahrzehntealter Zusagen. Gleichzeitig steht das Vorhaben exemplarisch für den Umgang mit Altlasten des Steinkohlebergbaus im Ruhrgebiet – und könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.