Die umstrittenen Pläne zur Einrichtung einer Deponie auf der Halde Hürfeld in Dorsten sorgen weiterhin für politischen und gesellschaftlichen Widerstand. In einer aktuellen Stellungnahme erneuert der CDU-Ortsverband Altendorf-Ulfkotte seine Kritik und wirft den beteiligten Unternehmen sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR) schwerwiegende Verstöße gegen bestehende Verträge und demokratische Verfahren vor.
Im Fokus steht der sogenannte Haldenvertrag, der zwischen der Stadt Dorsten und der RAG geschlossen wurde. Nach Darstellung der CDU sieht dieser Vertrag ausdrücklich vor, dass auf der Halde Hürfeld ausschließlich Bergematerial abgelagert werden darf. Zudem räumt er der Stadt ein Vorkaufsrecht ein, sobald die Halde renaturiert ist. Der Verkauf an die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR), eine Tochtergesellschaft des RVR, sei somit vertraglich nicht gedeckt – ein Vorwurf, den mittlerweile auch die Stadt Dorsten in einem laufenden Gerichtsverfahren gegen die RAG geltend macht.
„Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Das muss auch für die RAG gelten“, heißt es in dem Schreiben des CDU-Ortsverbandes. Die Position werde, so die Verfasser Christian Müller und Dr. Wolfgang Schröder, von allen Ratsfraktionen sowie Bürgermeister Tobias Stockhoff mitgetragen.
Vorwurf: Deponiestandortwahl „willkürlich“
Kritik äußert der Ortsverband auch an der Standortwahl. Obwohl laut Regionalplan Ruhr Halden generell als mögliche Deponiestandorte vorgesehen seien, sieht die CDU Alternativen – wie etwa die Halde Schurenbach in Essen – als weitaus geeigneter an. Diese sei infrastrukturell besser angebunden und liege näher an den Müllerzeugern im Ruhrgebiet.
„Warum wird ausgerechnet die Hürfeldhalde in Dorsten, weit entfernt von den urbanen Ballungsräumen, zur Deponie erklärt, während zentralere Halden ungenutzt bleiben?“, fragt der Ortsverband. Die Entscheidung sei aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar.
Widersprüche im Regionalplan Ruhr?
Inhaltlich besonders brisant sind die von der CDU aufgedeckten Widersprüche im aktuellen Regionalplan Ruhr. Während dieser Plan laut CDU-Angaben bescheinigt, dass für die Deponieklasse III derzeit keine zusätzlichen Standorte erforderlich seien, heißt es in den AGR-eigenen Scoping-Unterlagen vom September 2024, dass ein „dringender Bedarf“ an neuen Kapazitäten bestehe.
„Wie kann es sein, dass die AGR als Tochter des RVR den offiziellen Planungsbeschluss ihres eigenen Mutterverbandes ignoriert?“, fragt die CDU und stellt die Frage, ob die AGR sich außerhalb demokratisch legitimierter Entscheidungsprozesse bewege.
Zweifel an demokratischer Legitimation
Auch das Verfahren zur Verabschiedung des Regionalplans selbst steht in der Kritik. Der Feststellungsbeschluss umfasst über 12.000 Seiten – eine Menge, die aus Sicht der CDU für ehrenamtlich tätige Mitglieder des Ruhrparlaments kaum bewältigbar sei. Man habe Zweifel, ob hier eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung noch möglich gewesen sei.
Forderungen des CDU-Ortsverbandes im Überblick:
- Sofortiger Stopp aller Planungs- und Genehmigungsaktivitäten zur Deponie Hürfeldhalde, bis die Gültigkeit des Haldenvertrags endgültig geklärt ist.
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen für die AGR-Geschäftsführung aufgrund mutmaßlicher Verstöße gegen unternehmensinterne Compliance-Regeln.
- Rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Regionalplanbeschlusses durch unabhängige Instanzen.
Demonstrationen und Klagen untermauern Widerstand
Bereits im Oktober 2024 demonstrierten rund 350 Menschen gegen die Deponiepläne auf der Halde Hürfeld. Auch Bürgermeister Stockhoff sowie die Ratsfraktionen in Dorsten stellen sich gegen das Vorhaben. Die Stadt hat die RAG inzwischen wegen des mutmaßlichen Vertragsbruchs verklagt.

Die AGR hingegen verteidigt die Planungen. In Stellungnahmen betont das Unternehmen, dass alle gesetzlichen Vorgaben beachtet würden und keine Umweltgefährdung zu befürchten sei. Man gehe davon aus, dass die Pläne für eine neue Deponie langfristig zur Sicherstellung der Entsorgungskapazitäten in Nordrhein-Westfalen beitragen.
Ein Konflikt mit Signalwirkung
Die Auseinandersetzung um die Hürfeldhalde ist längst mehr als ein lokales Thema. Sie berührt grundsätzliche Fragen des Umweltschutzes, der demokratischen Entscheidungsfindung und der Verbindlichkeit von Verträgen. Wie die Gerichte entscheiden, könnte weit über Dorsten hinaus Wirkung entfalten.