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Dorsten – Lösungen für Kinderbetreuungen in Corona-Zeiten

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Corona-Virus – Bürgermeister Tobias Stockhoff bittet Eltern, gemeinsam Lösungen für Kinderbetreuungen zu schaffen

Dorsten(pd). Um mögliche Lücken in Infektionsketten mit dem Corona-Virus zu schaffen, bleiben alle Schulen in Dorsten ab Montag zunächst bis zum Ende der regulären Osterferien (19. April) geschlossen.

Für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kitas, Kindertagespflege, Heilpädagogische Einrichtungen oder Betreuungen in besonderen Fällen) hat die Landesregierung ab Montag ein Betretungsverbot angeordnet.

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Bürgermeister Tobias Stockhoff weiß um die sich daraus ergebene große Herausforderung für Eltern, für eine Betreuung ihrer Kinder zu sorgen. Er bittet diese Eltern um Verständnis, dass die Notbetreuung nicht ausgeweitet werden kann. Schließlich sollen die Notgruppen in Schulen und Kindergärten von möglichst wenig Kindern besucht werden, um mögliche Ansteckungen untereinander einzuschränken.

Der Bürgermeister sagt: „Bitte versuchen Sie, mit anderen Eltern Lösungen zu entwickeln. Vielleicht ist es möglich, sich mit der Betreuung Ihrer Kinder abzuwechseln. Wir Dorstenerinnen und Dorstener können jetzt beweisen, dass wir in dieser sehr herausfordernden Zeit zusammenstehen. Bitte helfen Sie mit, dass wir die Menschen, die wegen des Corona-Virus besonders gefährdet sind, schützen können.“

Es gelten folgende Maßnahmen:

Schulen

Alle Schulen in Dorsten (auch die privaten) bleiben ab Montag und zunächst bis zum Ende der regulären Osterferien (19. April) geschlossen. Am Montag und Dienstag (16. und 17. März) gilt eine Übergangsfrist, in der Kinder noch in den Schulen betreut werden können. Im Sinne der Infektionsvorsorge gilt aber auch die dringende Bitte, Kinder möglichst nicht zur Schule zu schicken.

Ausnahmen: Ab Mittwoch (18. März) wird durch Schule und OGS eine Notbetreuung angeboten für Kinder der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in unverzichtbaren Schlüsselstellungen tätig sind. Die Regelung gilt ausschließlich für unmittelbar unverzichtbar tätige Personen. Ein Beispiel: Der Techniker eines Energieversorgers, der das Funktionieren der Netze gewährleistet, ist unverzichtbar, nicht aber ein Verwaltungsmitarbeiter des gleichen Energieversorgers.

Wer eine Notbetreuung benötigt, muss ein Formular ausfüllen und vom Arbeitgeber unterschreiben lassen, das in den Schulen erhältlich ist oder auf der Homepage der Stadt Dorsten heruntergeladen werden kann. Über die Aufnahme in die Notbetreuung entscheiden die Schul- und OGS-Leitungen, im Zweifel nach Rücksprache mit den Behörden.

Um in die Notbetreuung aufgenommen zu werden, müssen die Kinder zudem gesund sein und dürfen keinen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben oder sich in Risikogebieten aufgehalten haben.

Wichtiger Hinweis: Die Betreuung von Kindern zuhause soll möglichst nicht durch Großeltern erfolgen, da diese zur Risikogruppe gehören. Eltern sollten die Betreuung möglichst durch Arbeit im Homeoffice, Freistellungen, Abbau von Überstunden oder Urlaub sicherstellen. Details sind mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Fragen rund um den Themenbereich Schule können per Mail geschickt werden an die Adresse [email protected]


Kinderbetreuung

Für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kitas, Kindertagespflege, Heilpädagogische Einrichtungen oder Betreuungen in besonderen Fällen) hat die Landesregierung ab Montag, 16. März, ein Betretungsverbot angeordnet. Anders als in den Schulen gibt es hier keine Übergangsfrist.

Für Eltern, die in unverzichtbaren Schlüsselpositionen für die öffentliche Versorgung, Sicherheit und Ordnung arbeiten, werden in der angestammten Einrichtung Notbetreuungen angeboten. Das Nachweisverfahren entspricht dem in Schulen. Das Formular ist in den Tagesstätten erhältlich oder kann auf der Homepage der Stadt Dorsten heruntergeladen werden.

Die Notbetreuung soll in räumlich voneinander getrennten Kleinstgruppen erfolgen, um auch hier die Kontakte und die Übertragungswahrscheinlichkeit zu minimieren. Die Träger haben nach Bekanntwerden des Erlasses teilweise schon Abfragen bei den Eltern gemacht.

Alle Erzieherinnen und Erzieher müssen am Montag zum Dienst erscheinen.

Diese Regelungen wurden mit allen Trägern (Kirchen, Lebenshilfe, Elterninitiativen) abgestimmt.

Wie bei Schulkindern (siehe dort) gilt auch hier: Die Heimbetreuung soll möglichst nicht durch Großeltern erfolgen, da diese zur Risikogruppe gehören.

Fragen rund um den Themenbereich Kinderbetreuung können per Mail geschickt werden an die Adresse [email protected]

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