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Dorstener Stadtrat zieht nach Altendorf-Ulfkotte

Veröffentlicht am

Dorsten, 24.4.2020

Dorstener Ausschüsse und Rat sollen unter besonderen Hygienevorkehrungen auch weiterhin tagen

Dorsten(pd). „In Dorsten bleibt die demokratisch verfasste kommunale Selbstverwaltung auch in Corona-Zeiten klar für die Bürgerschaft erkennbar“, das sei nach Meinung von Bürgermeister Tobias Stockhoff die Kernbotschaft, die den vier Ratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP und ihm wichtig sei.

In Dorsten sollen somit in den nächsten Wochen auch weiterhin Rats- und Ausschusssitzungen stattfinden. Natürlich immer nur unter besonderen Hygienevorkehrungen.

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Das Bild zeigt die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, 22. April, im Forum der Volkshochschule unter „Corona-Bedingungen“. Foto: Stadt Dorsten

So fand bereits am vergangenen Mittwoch der Haupt- und Finanzausschuss im Forum der Volkshochschule statt. „Hier haben wir bereits besonders auf einen Mindestabstand von zwei Metern geachtet sowie auf den Mund-Nasen-Schutz für die Sitzungsteilnehmer“, so Stockhoff.

Ausreichender Abstand sichergestellt

Der Rat werde allerdings seinen regulären Sitzungsraum aus dem Rathaus in Dorstens südlichsten Stadtteil verlagern, nach Altendorf-Ulfkotte. „Dort werden bis auf weiteres die Rats- und Ausschusssitzungen in der Mehrzweckhalle (Im Päsken 14) stattfinden“, kündigt der Bürgermeister an. Hier könne ausreichend Abstand zwischen Ratsmitgliedern bzw. Verwaltungsmitarbeitern sichergestellt werden. Außerdem verfüge die Halle über ausreichend Tische und Stühle. Wichtig sei Verwaltung und Politik auch, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen weiterhin gewährleistet werden könne. Stockhoff: „Wir werden dort auch Zuschauerplätze zur Verfügung stellen können. Natürlich werden auch dort die Sitzmöglichkeiten wie im Ratssaal endlich sein.“

Auf das Notwendigste beschränkt

Bei den Ausschuss- und Ratssitzungen einigten sich die Fraktionen darauf, dass die Ausschusssitzungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben sollen. Sie sollen nur einberufen werden, wenn es dringende und notwendige Entscheidungsbedarfe gibt.

Ferner verständigte sich der Ältestenrat darauf, dass in der nächsten Ratssitzung (13.05.2020) eine Beschlussvorlage zur Übertragung von Zuständigkeiten des Rates auf den Haupt- und Finanzausschutz eingebracht werden solle. Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeiten über eine Änderung des § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW geschaffen, um in der epidemischen Lage politisch handlungsfähig zu bleiben.

Der 15 Mitglieder starke HFA, der die Mehrheitsverhältnisse des Rates abbildet, würde dann in dieser Ausnahmesituation die Rolle des 45 Mitglieder starken Rates übernehmen können. „Ich möchte hierzu allerdings ausdrücklich betonen, dass eine solche Entscheidung des Rates im Sinne einer rein vorsorglichen Regelung zu verstehen ist, sofern sich die Situation verschärfen sollte“, betont Tobias Stockhoff.  Der Bürgermeister sichert zu, dass er sich vorher immer mit den Ratsfraktionen abstimmen würde, ob eine solche Notsituation wirklich gegeben sei.

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