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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

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Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 269 „Verlegung Lünsingskuhle“

Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Feldmark im Industriegebiet Dorsten Ost nördlich der Marler Straße. Der von den Straßen Gottlieb-Daimler-Straße und Lünsingskuhle eingerahmte Bereich des Plangebietes war für den Bau von Gleisanlagen in Verbindung mit der Errichtung eines Kraftwerks vorgesehen.

Die Kraftwerksplanungen sind mittlerweile überholt und somit werden die Gleisanlagen nicht mehr benötigt. Der westliche Teil des Gebietes wird bereits seit über 20 Jahren gewerblich genutzt. Nun besteht u.a. durch Betriebsverlagerungen die Absicht von angrenzenden Industrie- und Gewerbebetrieben, ihre Betriebe auf die weiteren Flächen zu erweitern. Das Ziel der Planung ist demnach, über die Bereitstellung zusätzlicher Industrieflächen die Erweiterung bestehender Betriebe zu fördern, dadurch Arbeitsplätze zu sichern und eventuell auch Flächen für Neuansiedlungen vorzuhalten.

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Die gewählte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 sowie die Baumassenzahl (BMZ) von 10 orientieren sich zum einen an den zulässigen Werten der umliegenden Industriegebiete und zum anderen an den Obergrenzen der Baunutzungsverordnung.

Bepflanzungen gesichert

Einige zusammenhängende Baumgruppen im Bestand wurden in die Grünkonzeption aufgenommen und planungsrechtlich mit Bindungen für Bepflanzungen gesichert. Entlang des Galgenbaches, in den festgesetzten Flächen für die Wasserwirtschaft, bleiben die Waldbereiche ebenfalls bestehen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit

  vom 15.12.2021 bis einschließlich 17.01.2022

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Corona-Schutzmaßnahmen:
Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.
Für eine persönliche Beratung und Auskunft wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen Termin mit dem Bürger festlegt.

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