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Fünf Millionen Euro für bäuerliche Betriebe

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Mit dem Förderprogramm kann beispielsweise die Stromversorgung für die Melktechnik oder die Kühlung von Obst- und Gemüselägern auf landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufrüstung von Blockheizkraftwerken zu Notstromversorgern sichergestellt werden. Symbolfoto

Land NRW stellt fünf Millionen Euro im Jahr 2023 bereit. Die Förderung pro Betrieb beträgt maximal 20.000 Euro. Sie kann ab dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden.

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise treffen auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen.

NRW (pd). Um für mögliche Stromausfälle in der Tierhaltung und bei der Lebensmittellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben gewappnet zu sein, stellt das Land fünf Millionen Euro im Jahr 2023 bereit. Landwirtschaftliche Betriebe können Geld für die Anschaffung und Montage von Technik zur Sicherung der Notstromversorgung erhalten.

Ohne Strom können Kühe nicht gemolken werden
Symbolfoto: Pixabay

Ohne Strom können Kühe nicht gemolken werden

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Für die tierwohlgerechte Versorgung der Nutztiere und zur ordnungsgemäßen Lagerung frischer Lebensmittel ist eine kontinuierliche Energieversorgung unerlässlich. Ohne Strom können Kühe nicht gemolken werden, Obst und Gemüse würden verderben und die Regale im Supermarkt blieben leer. Unsere Bäuerinnen und Bauern versorgen uns mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln. Damit erfüllen sie eine sehr wichtige Aufgabe. Wir unterstützen deshalb unsere landwirtschaftlichen Betriebe, damit sie ihre Ställe und Lagerräume in jeder Situation mit der notwendigen Energie versorgen können.“

Milchbetrieb Förderung NRW

20.000 Euro Förderung pro Betrieb

Die Förderung pro Betrieb beträgt maximal 20.000 Euro. Sie kann ab dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden. Mit diesem Förderprogramm kann beispielsweise die Stromversorgung für die Melktechnik oder die Kühlung von Obst- und Gemüselägern auf landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufrüstung von Blockheizkraftwerken zu Notstromversorgern sichergestellt werden.

Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW: „Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung hat im letzten Jahr auf den landwirtschaftlichen Betrieben an Bedeutung zugenommen. Wir sind froh darüber, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Mittel bereitgestellt hat. Die geplante Förderung soll es den Betrieben ermöglichen, die Betriebsabläufe zu jedem Zeitpunkt aufrecht erhalten zu können.“

Szenario mit längeren Stromausfällen hat mehr Bedeutung bekommen

Um bei Stromausfällen die Versorgung der Nutztiere und damit auch der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen mit frischen Lebensmitteln sicherzustellen, leistet der Ausbau und die Modernisierung zur Sicherung der Stromversorgung einen wichtigen Beitrag. Durch die Energiekrise hat die Vorbereitung auf ein Szenario mit längeren Stromausfällen nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen.

Hintergrund:

Die fünf Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“. Die Landesregierung hatte im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, zusätzlich in einem ersten Schritt 1,6 Milliarden Euro Mittel bereitzustellen, um unter anderem die Folgen der Energiekrise abzufedern. Insbesondere Preissteigerungen für öffentliche Stellen und Einrichtungen, Institutionen der Daseinsvorsorge sowie bei Unternehmen sollen damit aufgefangen werden.

Weitere Informationen werden zeitnah auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW (www.landwirtschaftskammer.de) veröffentlicht.

Link zu Förderunterlagen:

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm

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