Zwischen den Parkplätzen von POCO und Hagebaumarkt kam es am Dienstag zu einer unsanften Berührung zwischen Auto und Fußgänger. Der Autofahrer fuhr einfach weiter und wird jetzt polizeilich gesucht.
Am Dienstag morgen (17. Januar) gegen 7 Uhr wurde auf der Straße Lünsingskuhle ein 19-jähriger Fußgänger angefahren. Den jungen Dorstener touchierte beim Überqueren der Straße ein Autofahrer, der aus Richtung Gottlieb- Daimler- Straße kam. Der Fußgänger kam daraufhin zu Fall und verletzte sich leicht. Er war in Richtung Wesel- Dattel- Kanal unterwegs.
Der unbekannte Autofahrer flüchtete, ohne anzuhalten, in Richtung Carl- Benz- Straße. Nach ihm sucht nun die Polizei und bittet ihn sich zu melden (Tel. 0800 2361 111). Ebenso werden Zeugen gebeten sich zu melden, wenn sie noch Angaben zum beteiligten Autofahrer machen können.
Der junge Mann gab den Unfall im Nachgang bei der Polizei zu Protokoll.
Nach Unfallflucht drohen hohe Strafen
Je nach Schadenshöhe drohen nach Unfallfluchten neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten.
Neben Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht Ärger mit der Versicherung. „Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des anderen, aber sie holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro bei zusätzlich festgestelltem Alkoholeinfluss vom Verursacher zurück“, erklärt der ADAC.
Außerdem muss der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen. Denn die Kasko-Versicherung streicht meistens die Leistung komplett. Das darf die Versicherung oft auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird.
Übrigens kann man auch als Fußgänger oder Radfahrer Unfallflucht begehen, denn die Art der Fortbewegung spielt für den Straftatbestand keine Rolle. Daher sollte man im Schadensfall immer auf den Fahrzeughalter warten oder die Polizei informieren.