StartLokalesKreis RecklinghausenGeflügelpest im Kreis Recklinghausen-Wildvögel werden vorerst nicht mehr untersucht

Geflügelpest im Kreis Recklinghausen-Wildvögel werden vorerst nicht mehr untersucht

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Wie der Kreis Recklinghausen mitteilt, werden Proben von Wildgeflügel vorerst nicht mehr untersucht. Hintergrund sind mehrere festgestellte Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreisgebiet. Um ausreichend Laborkapazitäten für Verdachtsfälle bei Hausgeflügel sowie für Nachuntersuchungen sicherzustellen, haben die Veterinärämter diese Maßnahme beschlossen.

In den vergangenen Tagen sind im gesamten Kreisgebiet Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden. Um ausreichend Kapazitäten für Verdachtsfälle in Geflügelhaltungen sowie für notwendige Nachuntersuchungen bereitzuhalten, schicken die Veterinärämter vorerst keine Proben von Wildgeflügel mehr ein.

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Tote Wildvögel können direkt entsorgt werden. Zuständig ist jeweils der Grundstückseigentümer.

Kreis Recklinghausen derzeit nicht betroffen

In Nordrhein-Westfalen sind in den vergangenen zwei Wochen erneut mehrere Fälle von Geflügelpest in Geflügelhaltungen aufgetreten. Der Kreis Recklinghausen ist nach aktuellem Stand nicht betroffen.

Empfehlungen für Geflügelhalter

Vor dem Hintergrund der Geflügelpest im Kreis Recklinghausen rufen die Behörden Geflügelhalter dazu auf, erhöhte Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Besonders wichtig ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel konsequent zu verhindern.

Futterstellen und Tränken sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Zum Tränken von Hausgeflügel darf ausschließlich Leitungswasser verwendet werden, Oberflächenwasser ist zu vermeiden.

Zusätzlich wird empfohlen, Straßen- und Stallkleidung strikt zu trennen und die Hände vor dem Betreten sowie nach dem Verlassen der Ställe gründlich zu waschen. Futter, Einstreu und weitere Materialien sollten wildvogelsicher gelagert werden. Ein- und Ausgänge sind so zu sichern, dass ein unbefugtes Betreten verhindert wird.

LAVE informiert über weitere Schutzmaßnahmen

Weitere Hinweise zur Geflügelpest erhalten Hobby- und Kleingeflügelhalter im Merkblatt „Geflügelpest/Vogelgrippe“ des Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung. Das Merkblatt steht auf der Internetseite www.lave.nrw.de zum Download bereit unter Themen, Tiere, Tiergesundheit, Tierseuchen, Geflügelpest.

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