Wer Hecken, Sträucher oder andere Gehölze im Garten noch kräftig zurückschneiden möchte, sollte nicht mehr lange warten. Nur noch bis zum 28. Februar sind starke Rückschnitte sowie das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“ erlaubt. Darauf macht der Kreis Recklinghausen aufmerksam. Ab dem 1. März greift bundesweit die gesetzliche Schutzzeit für Gehölze.
Viele Gartenbesitzer nutzen die letzten Wintertage traditionell für umfangreiche Pflegearbeiten. Doch mit Beginn des Frühlings steht der Schutz der Tierwelt im Vordergrund. Deshalb sind größere Eingriffe in Hecken und Gebüsche in den kommenden Monaten grundsätzlich untersagt.
Schutz für Vögel, Kleinsäuger und Insekten
Hintergrund der Regelung ist die beginnende Brut- und Setzzeit zahlreicher Tierarten. Mit steigenden Temperaturen beginnen viele Vögel mit dem Nestbau. Auch Kleinsäuger und Insekten sind auf dichte Hecken und Sträucher als Lebensraum angewiesen. Sie dienen als Nist-, Brut-, Wohn- und Rückzugsstätten.
Um diese sensiblen Lebensräume zu erhalten, ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Gehölze radikal zurückzuschneiden oder vollständig zu entfernen. Die Schutzbestimmungen gelten unabhängig davon, ob im Einzelfall gerade ein Nest oder Tiere sichtbar entstehen zu lassen und die heimische Artenvielfalt zu sichern. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Diese Ausnahmen gelten während der Schutzzeit
Ganz ohne Pflege müssen Gartenbesitzer jedoch auch während der Schutzzeit nicht auskommen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pfelgeschnitte, die lediglich dem Erhalt und dem gesunden Wachstum der pflanzen dienen. Auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind weiterhin möglich – etwa wenn Äste in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht behindern.
Darüber hinaus sind Arbeiten im Rahmen genehmigter Bauvorhaben oder behördlich angeordnete Maßnahmen zulässig. Zusätzlich sind örtliche Baumschutzsatzungen sowie mögliche Schutzgebietsverordnungen zu beachten, die weitergehende Regelungen enthalten können.
Für Dorstener Gartenbesitzer bedeutet das: Wer noch umfangreiche Rückschnittarbeiten plant, sollte diese jetzt abschließen. Ab März steht der Schutz von Vögeln und anderen Tieren klar im Mittelpunkt – größere Eingriffe sind dann erst wieder ab dem 1. Oktober erlaubt.




























