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Gerit Hermanowski schafft Ordnung nach dem Tod

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Foto: Christian Sklenak

Sie ist Volljuristin und Berufsbetreuer und kennt keine Berührungsängste. Damit bringt Gerit Hermanowski sehr gute Voraussetzungen für die Nachlasspflege mit. Wann immer es gilt, einen Nachlass zu sichern, zu verwalten oder Erben aufzuspüren, wird sie vom Nachlassgericht angefordert. 

„Meine Arbeit besteht zu einem großen Teil aus Büroarbeit“, beginnt die Dorstenerin. „Ich muss sehr viel telefonieren, schriftliche Anfragen stellen, viel Recherche betreiben und natürlich, wie in vielen anderen Berufen auch, eine lückenlose Dokumentation meiner Tätigkeiten erstellen. 

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Kenntnisse des deutschen Erbrechts sind wichtig

Gerit Hermanowski wird immer dann gerufen, wenn es keine Erben gibt oder diese eine Erbschaft ausschlagen. Sechs Wochen haben sie Zeit, diesen Wunsch verbindlich und persönlich am Nachlassgericht zu äußern und mögliche weitere Erben zu nennen. Nehmen sie die Erbschaft an, gibt es für die Nachlasspflegerin nichts mehr weiter zu tun. Schlagen sie sie aus, dann muss sich die Nachlasspflegerin oftmals mühsam auf die Suche in Archiven oder Standesämtern nach möglichen Erbberechtigten zu machen. 

Dazu sind natürlich genaue Kenntnisse des deutschen Erbrechts enorm wichtig, damit die Erbreihenfolge auch eingehalten wird. Sind keine Ehepartner, eigene Kinder oder Geschwister vorhanden, dann geht der Stammbaum zunächst eine Stufe höher und verzweigt sich dann in die Breite. Diese Kenntnisse bringt Gerit Hermanowski, wie erwähnt, mit und geht damit quasi zurück zu ihren Wurzeln als Juristin.  

Die Vertretung der unbekannten Erben 

„Interessant ist jeder Fall und ich bin jedes Mal gespannt, wohin die Spur wohl führt“, erzählt die empathische 56-Jährige weiter, die in der Nachlasspflege rechtlich die unbekannten Erben vertritt.  
Sind auf den ersten Blick keine Erben vorhanden, werden diese nur gesucht, sofern genügend Geld vorhanden ist, da die Suche kostspielig ist. Sollten jedoch Bargeld, viel Bargeld oder andere Werte vorhanden sein, dann führt die Suche durchaus auch ins Ausland. Dann übernehmen aber meist professionelle Erbenermittler den Fall. Seit einem Jahr arbeitet Gerit Hermanowski bereits in der Nachlasspflege, aber so einen Fall hatte sie bisher noch nicht. 

Neben der Gartenarbeit entspannt sich Gerit Hermanowski gerne mit ihrer Burmakatze Inara 
Foto: Christian Sklenak

Der Klassiker

Der Klassiker ist eher der, dass Vermieter beim Nachlassgericht beantragen, die Wohnung der oder des Verstorbenen auszuräumen. „Beim Durchsuchen der Wohnung darf ich nicht empfindlich sein. Manche Wohnungen sind schon sehr vermüllt, aber einer muss es ja schließlich machen“, betont die gebürtige Thüringerin. „Viele Angehörige geben ihre Verantwortung ab oder wollen sie erst gar nicht übernehmen, daher schaffe ich im öffentlichen Auftrag Ordnung nach dem Tod.“

Die Nachlasspflegerin muss dazu persönliche Gegenstände aus dem Leben des Verstorbenen untersuchen, um Adressen von eventuellen Gläubigern oder Kontodaten zu finden. Dabei geht es ihr manchmal nahe, besondere persönliche Schicksale zu sehen, aber Gerit Hermanowskis Professionalität siegt stets. Dennoch findet sie es sehr traurig, dass ältere Menschen vielfach einsam sterben müssen, nur weil sie keine Hilfe von offizieller Seite annehmen.

Die Tante aus Übersee 

Hat die fröhliche Dorstenerin alle Wertgegenstände, die sie in der Wohnung gefunden hat, gesichert und dokumentiert, beginnt ihre Büro- und Ermittlungsarbeit. Konten müssen gesichert, gegebenenfalls offene Rechnungen bezahlt und das Mietverhältnis und Versicherungen gekündigt werden. Werden dann nach einiger Zeit keine Erben gefunden oder es wird nicht weiter danach gesucht, so wird das eventuelle vorhandene Vermögen am Amtsgericht hinterlegt. Denn wer weiß, ob sich nach Jahren nicht doch noch eine Erbin oder ein Erbe der viel zitierte „Tante aus Übersee“ meldet.

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