StartLokalesHauptverhandlung am Landgericht Essen wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte

Hauptverhandlung am Landgericht Essen wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte

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Prozess in Essen: Angeklagter aus Aachen soll Frau in Dorsten misshandelt und vergewaltigt haben

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Essen läuft seit heute der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen einen 30-jährigen Mann aus Aachen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Geiselnahme, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung mit Gewalt, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor. Die Taten sollen sich am 23. Januar und am 15. Februar 2025 unter anderem in Dorsten ereignet haben.

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Angeklagter lockt Ex-Partnerin ins Auto

Laut Anklage hatte sich das spätere Opfer Anfang Dezember 2024 vom Angeklagten getrennt. Am 23. Januar soll er die Frau nach ihrer Arbeit abgefangen und überredet haben, in sein Auto zu steigen. Er fuhr ein Stück, parkte in einer Hofeinfahrt und zeigte ihr ein heimlich aufgenommenes Video, das sie mit entblößtem Körper zeigt. Nach einem Streit eskalierte die Situation.

Fesselung und sexueller Übergriff auf der Rückbank

Der Mann soll die Frau mit Gewalt vom Beifahrersitz auf die Rückbank gedrückt haben, wo sich ein provisorisches Bett befand. Dort habe er ihre Arme und Beine mit Kabelbindern fixiert, ihr den Mund mit Klebeband verschlossen und sie sexuell missbraucht. Laut Anklage drückte er ihr ein Kissen ins Gesicht, sodass sie kaum noch Luft bekam, und vergewaltigte sie anschließend.

Morddrohung und Bedrohung mit Waffen

Nach dem Übergriff soll der Angeklagte gedroht haben, sich und die Frau umzubringen. Er zwang sie zurück ins Fahrzeug und hielt ihr ein Messer an den Bauch. Die Frau konnte ihm das Messer entreißen und aus dem Auto werfen. Daraufhin soll er eine PTB-Waffe gezogen und sie weiter bedroht haben, indem er ihr die Waffe an die Schläfe hielt.

Weitere Termine bereits angesetzt

Das Gericht hat zwei weitere Verhandlungstage festgelegt: Der Prozess wird am 31. Juli und am 7. August 2025 fortgesetzt. Ob dabei bereits ein Urteil fällt, ist offen.

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