Die Stadt Dorsten plant, in diesem Jahr erstmals im Rahmen des Landes NRW aus dem Heimatförderprogramm einen Heimatpreis zu vergeben.
Der Heimatpreis soll Menschen auszeichnen, die sich besonders für Dorsten engagieren und dabei helfen, das Zusammenleben und die Verbundenheit mit der Stadt zu stärken.
Preiskriterien
Um den Preis zu gewinnen, können sich Einzelpersonen, Gruppen und Vereine mit einem Projekt oder Engagement bewerben. Dieses sollte dabei einen direkten Bezug zur Geschichte oder zum Ort Dorsten haben und bis spätestens Ende des Jahres umgesetzt sein. Die Projekte sollten zudem öffentlich zugänglich sein und von ehrenamtlichen Helfern unterstützt werden.
Folgende Aspekte können bei der Bewertung hinzugezogen werden:
- Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts,
- Stärkung gelebter Vielfalt,
- Integration von Neubürgern,
- Inklusion,
- Innovations- und Beispielpotenzial,
- Klimaschutz,
- Barrierefreiheit
Gemäß der Richtlinie des Landes NRW zum Heimatpreis ist bei der Auslobung und bei der Juryentscheidung der jährlich durch die Landesregierung festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.
Die Richtlinie des Landes NRW zum Heimatpreis legt weiterhin fest, dass die jeweils Erstplatzierten automatisch am Wettbewerb zum Landes-Heimat-Preis teilnehmen.
Preisgeld
Der Heimatpreis Dorsten wird dabei in Abstufungen von bis zu drei Teilen mit abgestuften Preisgeldern vergeben. Der erste Platz erhält dann 2.500 Euro, der zweite Platz 1.500 Euro und der dritte Platz 1.000 Euro.
Die Jury, die aus Vertretern aller Dorstener Stadtteile besteht und vom Beirat des Vereins „Dorsten dank(t) Dir – Verein für bürgerschaftliches Engagement eV“ gebildet wird, entscheidet über die Auswahl der drei Preisträger und Platzierung. Die Bewertung kann Aspekte wie die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die gelebte Vielfalt, die Integration von Neubürgern, die Inklusion, das Innovations- und Beispielpotenzial, den Klimaschutz und die Barrierefreiheit berücksichtigen.
Die Erstplatzierten nehmen dann automatisch am Wettbewerb zum Landes-Heimat-Preis teil. Die Preisverleihung erfolgt dabei bei einer öffentlichen Veranstaltung in einem würdigen Rahmen durch den Bürgermeister.
Entschieden werden soll darüber in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. April.