Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass Bürger derzeit keinen Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen können. Hintergrund sind mehrere Anfragen und Widersprüche, die zuletzt bei der Kreisverwaltung eingegangen sind.
Zuständig für den Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten ist grundsätzlich die jeweilige Meldebehörde, also die Städte und Gemeinden. Für den Bereich der Bundeswehr gilt diese Regelung jedoch seit dem 1. Januar nicht mehr. Damit ist ein Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aktuell ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes. Dieses wurde Ende des vergangenen Jahres verabschiedet und ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Ämter bestimmte personenbezogene Daten ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen übermitteln dürfen.
Der Kreis Recklinghausen betont, dass er für diese Datenübermittlung nicht zuständig ist und verweist Bürger bei allgemeinen Fragen an ihre jeweilige Stadtverwaltung.




























