In Sachen Kinderbetreuung hat der Bund ein Förderprogramm für betriebliche Kinderbetreuung aufgelegt
Jugendamt unterstützt Dorstener Firmen, die daran Interesse haben
Dorsten (pd). Das Bundesfamilienministerium setzt ein Förderprogramm zum Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung fort: Für Firmen, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützten möchten, stehen bis Ende 2022 insgesamt bis zu neun Millionen Euro bereit. Sie können ab sofort Fördermittel zur Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsangebote beantragen
Die Stadt Dorsten begrüßt dieses Programm ausdrücklich und bittet Dorstener Betriebe, sich mit diesem Angebot auseinanderzusetzen. Das Jugendamt der Stadt Dorsten leistet hier gerne Beratung und Unterstützung, wenn ein Projekt realisiert werden soll.
Bei Interesse sollte die Kontaktaufnahme einfach per E-Mail erfolgen an [email protected]
Die städtische Wirtschaftsförderung WINDOR wird Firmen mit dem nächsten Newsletter ebenfalls auf dieses Programm hinweisen.
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.
Bis zu 400 Euro pro Monat als Zuschuss
Die Fördermittel werden für neu geschaffene betriebliche Plätze in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege und bei Betreuung in Ausnahmefällen als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre bereitgestellt. Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden bis zu 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.
Neu ist die Förderung von Ferienbetreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter, die Unternehmen für die Kinder von Beschäftigten anbieten. Für neu geschaffene Plätze in der betrieblichen Ferienbetreuung wird als Zuschuss zu den Ausgaben eine Förderung in Höhe von bis zu 25 Euro pro Ganztagsplatz und Tag gewährt.




























