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Kosten für Begleitung im Krankenhaus werden ab 1. November erstattet

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Lebenshilfe: Wichtige Unterstützung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung endlich finanziell gesichert

Berlin/Dorsten. Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bringt der 1. November große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen.

Darauf haben sie dann einen Rechtsanspruch und die Kosten werden erstattet. „Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde. Das hatte die Lebenshilfe über viele Jahre gefordert“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin.

Hoher Unterstützungsbedarf

Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden.

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Selbst wenn Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag gut zurechtkommen, können sie im Krankenhaus überfordert sein. Eine begleitende Vertrauensperson ist da eine wertvolle Hilfe. Sie kann schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und so die Kooperationsbereitschaft erhöhen. Außerdem kann sie bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig deuten und dem Krankenhauspersonal wichtige Hinweise geben.

Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung

Mit den ab 1. November gültigen Regelungen werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.

Die Lebenshilfe Dorsten sieht die Neuerungen als großen und wichtigen Schritt in Richtung gleichberechtigter Teilhabe. Neben der Sicherung der notwendigen Begleitung wird damit auch die Diversität der Gesellschaft anerkannt. Gleichzeitig wird durch diese Novellierung die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Eingliederungshilfe und medizinischen Versorgungseinrichtungen deutlich, da der gesetzlichen Regelung auch organisatorische und inhaltliche Fragestellungen folgen können.

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