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Kreis Recklinghausen ab heute Risikogebiet

Veröffentlicht am

Symbolfoto: Pixabay

Sieben Regionen in NRW gehören zum Corona Risiko-Gebiet. Dazu gehört ab heute auch der Kreis Recklinghausen

Heute ist es amtlich. Der Kreis Recklinghausen hat den Wert mit 52,3 überschritten und gehört ab heute zum Corona-Risikogebiet.

UPDATE Sonntag 11.10: Inzidenzwert gestiegen 56,8 gestiegen

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Der Kreis Recklinghausen hat mit dem heutigen Tag den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten. Das bedeutet, dass gemäß der Coronaschutzverordnung die Teilnehmerzahl für Feste auf 25 Personen reduziert ist.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen mit der Bezirksregierung, dem Landeszentrum Gesundheit und dem Gesundheitsministerium abzustimmen.

Die Vermutung, dass der 7-Tages Inzidenz Wert die Marke von 50 Neuinfektionen im Kreis Recklinghausen am Wochenende erreicht, sei so gut wie sicher, betonte bereits am Freitag Svenja Küchmeister vom Kreis Recklinghausen.  

Während der Kreis Recklinghausen seine Statistik im Laufe des Tages aktualisiert, erfolgte eine Aktualisierung beim LZG erst um Mitternacht. Daher sei es hier zu Abweichungen bei der Darstellung des Inzidenzwertes gekommen, so Küchmeister. Laut Landeszentrum für Gesundheit lag gestern der Inzidenzwert aktuell bei 30,6., der Inzidenz-Wert im Kreis Recklinghausen jedoch bereits bei 44,1. Dies führte zu Irritationen.

Den höchsten 7-Tages Inzidenz Wert im Kreis hat die Stadt Gladbeck mit 91,2, gefolgt von der Stadt Recklinghausen mit 63,2 und Herten mit 48,6. Der Wert in Dorsten beläuft sich derzeit (Stand 9.10.) noch auf 18,7. UPDATE 10.10.: Dorsten 29,4.

Rechtliche Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen sind die gemeldeten Zahlen des Landeszentrums für Gesundheit (LZG). Bereits gestern Abend hat der Kreis und auch die Stadt Dorsten vorsorglich angekündigt, die Maßnahmen deutlich zu verschärfen.

Auch auf diejenigen, die in den Ferien verreisen wollen, hat das Überschreiten des Grenzwertes Auswirkungen: Der Kreis gilt ab heute als Risikogebiet. Dadurch gelten an einigen Urlaubsorten besondere Regelungen.

Zum Teil wird ein negatives Corona-Testergebnis gefordert, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und das Deutsche Rote Kreuz keine Möglichkeit haben, private Tests für diese Zwecke anzubieten. Um solche Tests müssen sich Reisende persönlich kümmern, mitunter bietet der Hausarzt sie als IGeL-Leistung an.

Demnach wurden nun alle Vorbereitungen getroffen, um umgehend reagieren zu können.

Der Kreis hat den übergeordneten Behörden diese zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen:

– MNS-Pflicht an weiterführenden Schulen für Lehrkräfte und Schüler

– MNS für Zuschauer bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen)

– MNS für Erzieher in Kitas und OGS

– Besucherregelungen in Kliniken und Altenheimen kreisweit vereinheitlichen

– Verbot von Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum

UPDATE Samstag 10.10.2020 – 14 Uhr

Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen sowie überall dort, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann

– Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Gruppen von maximal fünf Personen treffen.

Sobald die Rückmeldung der übergeordneten Behörden vorliegt, werden die Maßnahmen per Allgemeinverfügung rechtskräftig angeordnet.

Teilnehmerzahl für Feste ist auf 25 Personen reduziert.

Darüber hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Recklinghausen:

– Sportvereine sollten vor allem im Bereich der Umkleiden unbedingt auf die Hyienevorschriften achten.

– Große Arbeitgeber sollten zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Maskenpflicht in den Betrieben einführen.

– Zusammenkünfte von vielen Personen in engen Räumlichkeiten müssen vermieden werden.

Wenn in der häuslichen Gemeinschaft ein Corona-Infektion auftritt, sollten dringend folgende Maßnahmen eingehalten werden, um eine Weiterverbreitung innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden:

– Es sollte immer ein Abstand von mehr als 1,50 m zur positiv getesteten Person eingehalten werden und eine MN-Bedeckung getragen werden. Die betroffene Person sollte, wenn möglich, in einem Einzelzimmer untergebracht werden, das in regelmäßigen Abständen, wie auch die gesamte Wohnung effektiv gelüftet wird (Stoßlüftung).

– Es sollten keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden und Gemeinschaftsräume sollten nur benutzt werden, wenn es unbedingt nötig ist.

Wenn die Wohnsituation es ermöglicht, sollte die betroffene Person ein eigenes Badezimmer benutzen, ist die Möglichkeit nicht gegeben, sollten Oberflächen im Badezimmer nach Benutzung gereinigt werden. Jede Person im Haushalt sollte ausschließlich eigene Handtücher benutzen und die Wäsche der betroffenen Person sollte nach Möglichkeit bei 60°C gewaschen werden.

Selbstverständlich ist, dass kleine Kinder sich nicht im o.g. Maße isolieren können, diese Hinweise sind im handhabbaren Rahmen umzusetzen.

Diese Hausärzte im Kreis führen Tests durch: www.coronatestpraxis.de

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