Ferienbeginn und Risikogebiet. Darf ich innerhalb Deutschland Urlaub machen? Wenn ja, wohin darf ich überhaupt fahren?
Wie das Land NRW mitteilt, will es in den Herbstferien kostenfreie Testmöglichkeiten für Deutschland-Reisende aus nordrhein-westfälischen Risikogebieten ermöglichen.
Wer jetzt in den Herbstferien verreisen möchte, sollte wissen, dass es nicht so ganz einfach sein wird.
Besonders Urlauber die aktuell, wie aus Kreis Recklinghausen, aus einem Risikogebiet kommen, müssen genau hinschauen, denn für Touristen aus inländischen Risikogebieten hat der Bund und die Ländern am Mittwoch ein Beherbergungsverbot in einigen Ländern in Deutschland beschlossen.
16 verschiedene Regeln
Für die 16 deutschen Bundesländer gelten hier 16 verschiedene Regeln für innerdeutsche Reisende aus Risikogebieten. Innerdeutsch reisen geht immer noch, nur beim Übernachten wird es schwierig.
Wer sich nun auf den Weg macht, sollte sich jedoch vorab genau informieren, welche Regeln für die jeweilige Region gelten. Das bedeutet, dass beispielsweise Touristen aus dem Kreis Recklinghausen derzeit nicht einfach nach Rügen reisen können.
Hier dürfen die Menschen aus Risikogebieten nicht ohne einen Corona-Test in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen übernachten.
Das Land Niedersachsen hat zur Eindämmung des Coronavirus am 9. Oktober ein Beherbungsverbot für Besucher aus Risikogebieten erlassen. Wer hier Urlaub machen möchte, braucht einen Nachweis, dass keine Coronavirus-Infektion vorliegt. Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt.
Ebenso dürfen Menschen aus Corona-Hotspots nicht mehr in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Bayern oder Saarland ohne einen gültigen Test übernachten.
Kein Übernachtungsverbot sieht Brandenburg vor, wenn der Aufenthalt im Risikogebiet länger als sieben Tage zurückliegt. Wer aus einem Risikogebiet in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen möchte, da schreibt das Land eine 14-tägige Quarantäne direkt nach Einreise vor.
Für Übernachtungen in NRW gilt:
Beherbergungsbetriebe dürfen keine Gäste aus Corona-Hotspots zu touristischen Zwecken aufnehmen, außer
a) die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden
b) ihre Anreise ist zwingend notwendig und unaufschiebbar aus beruflichen oder medizinischen Gründen
c) es liegt ein triftiger Grund vor wie ein Besuch bei Familienangehörigen, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen
d) das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gesundheitsamt genehmigt eine Ausnahme (Einzelfallentscheidung nach Antrag)
Bremen lehnt ein Beherbungsverbot ab. Keine Einschränkungen gibt es derzeit auch in Berlin und Thüringen.
Der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern ist genauso wie der grenzüberschreitende Warenverkehr gewährleistet.
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Tagestrip in die Niederlande
Seit Freitag gilt die gesamte Niederlande als Risikogebiet.
Ausnahme sind die Provinzen Zeeland (mit Domburg, Middelburg und Vlissingen) und Limburg (Maastricht).
Hier gilt, wer für einen Tagestrip in die Niederlande reist und etwa einen Einkauf im Outlet-Center in Roermond oder einen Ausflug nach Venlo plant, der muss bei der Rückfahrt nach Deutschland keinen negativen Corona-Test vorweisen oder in Quarantäne.
Für Reisende jedoch, die zum Urlaub in den Ferien in den betroffenen Teilen der Niederlande reisen, gelten die gleichen Regeln wie für andere Urlauber in Risikogebieten. Sie müssen bei der Rückkehr nach Deutschland einen Corona-Test machen und sich in häusliche Quarantäne begeben.




























