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Kreise RE und Borken intensivieren Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft

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Die Kreise Recklinghausen und Borken starten zum 1. Januar 2025 eine erweiterte Kooperation im Bereich der Abfallwirtschaft. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt künftig die gemeinsame Verwertung von Bio- und Krankenhausabfällen. Ziel ist es, die Entsorgung ökologisch nachhaltiger und wirtschaftlich effizienter zu gestalten.

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Die Vereinbarung gilt zunächst bis 2039. Die Bezirksregierung Münster hat sie Mitte Dezember genehmigt.

Ausbau einer bestehenden Partnerschaft

Bereits seit 2014 arbeiten die beiden Kreise bei der Verwertung von Bioabfällen zusammen. Der Kreis Borken verarbeitet die Bioabfälle aus dem Kreis Recklinghausen in den Anlagen der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) in Gescher/Velen zu Kompost.

Diese Zusammenarbeit wird nun um die Behandlung von Krankenhausabfällen aus dem Kreis Borken erweitert. Die Entsorgung übernehmen dann künftig die Anlagen des Abfallwirtschaftsverbands EKOCity in Herten.

„Die Vereinbarung sorgt mit dafür, die Abfallgebühren in beiden Kreisen stabil zu halten“, unterstreichen die Landräte Bodo Klimpel (Recklinghausen) und Dr. Kai Zwicker (Borken). Sie sehen in der Arbeitsteilung eine effiziente Lösung, um langfristige Entsorgungssicherheit für beide Kreise zu gewährleisten.

Nachhaltigkeit als zentrales Ziel

Die neue Kooperation verfolgt ökologische Ziele wie die Reduzierung von CO₂-Emissionen und die Förderung von Recycling. Geplant ist unter anderem, die Transportlogistik zwischen den beiden Kreisen auf umweltfreundliche Technologien umzustellen. Bereits seit dem Frühjahr 2024 kommt für Transporte zwischen Gescher/Velen und Herten eine batterieelektrische Sattelzugmaschine zum Einsatz, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird.

„Diese Kooperation zeigt, wie interkommunale Zusammenarbeit nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch sinnvoll gestaltet werden kann“, erläutern Klimpel und Zwicker.

Die Vereinbarung sieht zudem vor, Abfallvermeidung und ressourcenschonendes Wirtschaften weiter zu stärken. „Wir treten gemeinsam für das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz ein“, betonen die Landräte.

Vorteile für Bürger

Ein zentrales Ziel der Kooperation ist dabei die langfristige Stabilisierung der Abfallgebühren in beiden Kreisen. Durch die Bündelung von Abfallmengen und die gemeinsame Nutzung technischer Infrastruktur können Kosten gesenkt und Synergien genutzt werden.

„Diese Vereinbarung zeigt, wie eine enge Zusammenarbeit über Kreisgrenzen hinweg den Bürgern direkt zugutekommt“, erklären die Landräte. Sie ermögliche langfristige Planungssicherheit und schaffe zudem Perspektiven für nachhaltige Investitionen.

Die neue Regelung gilt zunächst bis 2039 und wird als Grundlage für weitere Schritte in Richtung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft gesehen. Mit der erweiterten Zusammenarbeit setzen die Kreise ein Zeichen für interkommunale Lösungen, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele miteinander verbinden.

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