Dorstener Bürger haben die Gelegenheit, sich aktiv an der Gestaltung der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Vom 16. Oktober bis zum 17. November 2023 werden die Lärmkarten für betroffene Straßenabschnitte im Rathaus zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.
Der bisher gültige Lärmaktionsplan der Stadt Dorsten liegt in seiner dritten Stufe vor. Nun kommt die vierte Stufe hinzu. Während des genannten Zeitraums im Herbst 2023 werden den Einwohnern die Lärmkarten für Straßen und Straßenabschnitte in Dorsten zur Verfügung gestellt, die von anhaltendem Lärm durch Straßen-, Luft- und Schienenverkehr betroffen sind.
Dauerlärm durch Autos, Laster und Flugzeuge
Es ist wichtig zu beachten, dass die Lärmaktionsplanung ausschließlich den dauerhaften Lärm im Zusammenhang mit Verkehrswegen berücksichtigt. Lärmbelästigungen, die von Nachbarn (z. B. private Feiern, Musik, etc.), Sportanlagen, Arbeitsstätten und Verkehrsmitteln ausgehen, sind dabei nicht gemeint. Der Schienenlärm fällt ebenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich der Lärmaktionsplanung, da er vom Eisenbahn-Bundesamt behandelt wird.
Die Dorstener sind eingeladen, aktiv an der Entwicklung und Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Dorsten teilzunehmen. Mithilfe der Online-Plattform „Beteiligung NRW“ können Interessierte Informationen zu Lärmquellen und -schwerpunkten in der Stadt einholen. Des Weiteren können Bürger eigene Orte benennen, die ihrer Meinung nach stark vom Verkehrslärm betroffen sind. Zudem können sie Maßnahmen Lärmminderung vorschlagen und auf ruhige Gebiete in Dorsten hinweisen.
Das ganze funktioniert so: Auf dem Beteiligungsportal (hier klicken) kann man eine Adresse eingeben oder in die Karte klicken. Darauf geht ein Textfeld auf, in das man seine Meldung schreiben kann. Auf dem Portal sind die Schritte auch noch einmal ausführlich erklärt.
Ergebnisse hängen öffentlich aus
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind während der Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes Rathaus, Halterner Straße 5, 2. Obergeschoss, für die Öffentlichkeit zugänglich. Alle eingegangenen Hinweise und Vorschläge werden dann sorgfältig ausgewertet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung können etwa Lärmschutzwände, geräuschhemmender Fahrbahnbelag, Straßengrün oder der Ausbau von Fahrrad- oder Fußwegen sein. Weitere Beispiele findet man etwa beim Umweltbund Leipzig.
Hintergrund: EU-Richtlinie zur Lärmvermeidung
Die Europäische Union hat die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauende Lärmaktionspläne zu entwickeln oder bereits bestehende Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Diese Vorschrift betrifft insbesondere Ballungsräume sowie Orte in unmittelbarer Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und großen Flughäfen.