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Landesregierung ordnet weitere kontaktreduzierende Maßnahmen an

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Inhalte des Erlasses sind bereits in Dorsten umgesetzt

  • Infektionsketten durch das Corona-Virus sollen unterbrochen werden
  • Schließung von Bars, Fitness-Studios und Spielhallen
  • Zugangsbeschränkung für Einkaufscenter auf dringenden und täglichen Bedarf
  • Strenge Auflagen für Gaststätten und Restaurants
  • Stadt erlässt dazu weitere Allgemeinverfügung

Die Landesregierung hat am Sonntag (15. März) einen Erlass mit weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen erlassen, die Infektionsketten durch das Corona-Virus unterbrechen sollen. Zur Umsetzung wird die Stadt Dorsten bis Dienstag eine weitere so genannte „Allgemeinverfügung“ erlassen.

Nach dem Erlass der Landesregierung…

  • sind etliche weitere Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen beziehungsweise einzustellen:
    • Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen (ab Montag).
    • Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen (ab Montag).
    • Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen (ab Dienstag).
    • Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros (ab Montag).
    • Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen (ab Dienstag).
  • …ist der Zugang zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen zu beschränken, wenn diese mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen und nur unter Auflagen zu erlauben. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.
  • … gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten für einen Zeitraum von jeweils 14 Tagen nach Rückkehr Betretungsverbote für verschiedene Einrichtungen (z.B. jegliche Einrichtungen für Kinder, Krankenhäuser, Pflegeheime, Berufs- und Hochschulen).
  • … müssen Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare Einrichtungen Maßnahmen anordnen, die den Eintrag der Corona-Viren erschweren, Personal und Patienten schützen und den Verbrauch von Schutzausrüstung einsparen (z.B. restriktive Besuchsverbote, Schließung von Kantinen und Caféterien, Absage von Veranstaltungen).
  • … ist der Zugang zu beschränken u.a. zu Restaurants, Gaststätten, Hotels bzw. nur unter strengen Auflagen zu gestatten (Reglementierung der Gästezahl, Registrierung der Besucher, Mindestabstände zwischen den Tischen, Hinweise zu Hygienemaßnahmen).
  • … sind alle öffentlichen Veranstaltungen zu untersagen. Das gilt auch für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen. Diese können allerdings nach individueller Prüfung der Verhältnismäßigkeit zugelassen werden. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Daseinsfür- und –vorsorge dienen oder der Versorgung der Bevölkerung.

Teilweise sind die Inhalte dieses Erlasses in Dorsten bereits umgesetzt: Central-Kino und Jüdisches Museum wurden bereits geschlossen, ebenso die öffentlichen außerschulischen Bildungseinrichtungen. Auch der Sportbetrieb auf und in öffentlichen Sportanlagen in Dorsten ruht.

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Die örtliche „Allgemeinverfügung“ der Stadt Dorsten wird bis Dienstag erlassen, im Amtsblatt der Stadt Dorsten sowie auf www.dorsten.de auf der Startseite im Titelthema „Hinweise zum Corona-Virus“ veröffentlicht.

Foto: panthermedia.net / Péter Gudella

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