Corona Virus – Informationen zu den Recklinghäuser Werkstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Der Verbund der Recklinghäuser Werkstätten ist an elf Standorten im Kreis Recklinghausen vertreten. Rund 2000 Menschen mit Behinderung arbeiten in den Recklinghäuser Werkstätten, verteilt auf die Standorte im Kreis.
In den vergangenen Tagen habe es laut Michael Wiese, Pressesprecher diakonisches Werk, immer wieder Anfragen zur weiteren Arbeit in den Werkstätten gegeben. Die Sorge um die Gesundheit von Beschäftigten und Mitarbeitenden sei bei den meisten Anfragen zu spüren gewesen. Auch die Frage, wie diese Einrichtungen im Zusammenhang der Schließungen in vielen öffentlichen Bereichen, weiter verfahren.
Die Diakonie bitte um Verständnis dafür, dass die Recklinghäuser Werkstätten nicht von einer Stunde zur anderen geschlossen werden können. Viele Dinge müssen bedacht werden, Kontakte zu Behörden und Leistungsträgern hergestellt und abgestimmt werden.
Das sei in den vergangenen Tagen, bis in die Nachmittagsstunden des heutigen Tages geschehen.
Mit Stand 16.03.2020, 16.00 Uhr, hat die Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen, Recklinghäuser Werkstätten gGmbH, folgende Entscheidungen getroffen:
1. Die Werkstätten haben am Dienstag, 17.03.2020, geöffnet. Alle Beschäftigten, Angehörige und Betreuer werden gebeten für sich und ggf. die Betroffenen selber zu entscheiden, ob sie die Werkstatt am Dienstag, 17.03.2020, aufsuchen.
Viele „Besondere Wohnformen“ (Wohnheime, Wohngruppen) haben bereits entschieden, dass die Bewohner*innen nicht in die Werkstatt gehen.
2. Die Recklinghäuser Werkstätten sind von Mittwoch, 18.03.2020 bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020 geschlossen.
3. In einigen Werkstätten wird in dieser Zeit eine „Notbetreuung“ angeboten:
– Werkstatt Recklinghausen-Süd, Recklinghausen
– Dorstener Werkstatt, Standort Dorsten-Wulfen
– Werkstatt Schacht 6, Marl
– Glück-Auf-Werkstatt, Herten-Bertlich
– Werkstatt Waltrop
– Hubertusstraße
4. Für den Besuch der Notbetreuung gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für die Notgruppen in anderen sozialen Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätten).
Beschäftigte einer Werkstatt, die von „Schlüsselpersonen“ (Personen, die Arbeitsbereichen der notwendigen gesellschaftlichen Infrastruktur arbeiten) betreut werden (siehe dazu die Erläuterungen unten), können die Notbetreuung besuchen. Dazu müssen die Betreuenden eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen.
Die Beschäftigten müssen gebracht werden oder mit dem öffentlichen Personennahverkehr in die Werkstatt kommen.
5. Beschäftige mit Symptomen (z. B. einer Erkältung) dürfen die Notbetreuung nicht besuchen.
6. Fragen zur Notbetreuung sollen an die jeweilige Einrichtungsleitung oder den begleitenden Dienst gerichtet werden.
Darüber hinaus können aktuelle Informationen jederzeit über die Internet Seite der Diakonie eingesehen werden: www.diakonie-kreis-re.de/mehr-diakonie-angebote/wichtige-informationen-zum-corona-virus/
5. Menschen aus den Werkstätten, die in so genannten „Außengruppen“ arbeiten, werden über ihre Einrichtungen informiert.
Informationen bei Fragen/Anfragen/Unsicherheiten:
– Homepage der Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen www.diakonie-kreis-re.de
- Schlüsselpersonen sind:
Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Dazu zählen insbesondere:
- Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe,
- Kinder- und Jugendhilfe,
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
- der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
- der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Jus-tiz und Verwaltung dienen.
Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
- sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.




























