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Medikamente auf Reisen – was muss ich beachten?

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Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Menschen sind aber auf Arzneimittel angewiesen. Wer diese einfach in den Koffer packt, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn hier lauern rechtliche Fallstricke. Was ist also bei der Mitnahme von Medikamenten bei der Ausreise, aber auch bei der Einreise zu beachten?

Bei der Ausreise aus Deutschland gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von Arzneimitteln zum persönlichen Gebrauch gemäß dem deutschen Arzneimittelgesetz. Es wird empfohlen, eine Erste-Hilfe-Ausstattung mitzuführen, die in Apotheken erhältlich ist.

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Zudem sollte man ausreichend Medikamente für die persönliche Dauermedikation mitnehmen und sich gegebenenfalls mit dem Hausarzt abstimmen. Vor der Einreise in das Zielland oder Transitländer sollte man Informationen über eventuelle Bestimmungen bei der Einfuhr von Medikamenten einholen. Dazu kann man sich an die diplomatische Vertretung des Reiselandes und der Transitländer wendet.

Apotheke in Asien: In vielen Ländern kann das Angebot an Arzneimitteln von deutschen Apotheken abweichen. Foto: pixabay

Ärztliches Attest in englischer Sprache kann helfen

Nicht überall ist die uneingeschränkte Einfuhr von Medikamenten gestattet. Außerdem kann die Verfügbarkeit und Qualität von Medikamenten weltweit nicht überall gewährleistet sein. Insbesondere bei Betäubungsmitteln kann es hilfreich sein, ein ärztliches Attest mitzuführen. Dieses sollte die Diagnose und die medikamentöse Therapie angeben, um den Eigenbedarf nachzuweisen. Bei Reisen ins fremdsprachliche Ausland sollte dieses Attest in englischer Sprache verfasst sein.

Bei längeren Auslandsaufenthalten, bei denen der Patient im Ausland lebt und keine Urlaubsreise unternimmt, wird empfohlen, einen Arzt im Ausland aufzusuchen, um die Versorgung mit Arzneimitteln am Zielort sicherzustellen.

An den meisten beliebten Reisezielen gibt es auch Apotheken, aber nicht immer die gleichen Arzneien. Foto: pixabay

Vorsicht bei der Wiedereinreise

Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitgeführt werden. Dabei gilt ein Vorrat für maximal drei Monate pro Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, als üblicher persönlicher Bedarf. Es spielt keine Rolle, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und wieder zurückgebracht werden oder im Ausland erworben wurden. Wenn ein Reisender im Ausland erkrankt und dort Arzneimittel verschrieben bekommt, kann er diese mit nach Deutschland nehmen, um die kontinuierliche Behandlung sicherzustellen. Nach der Rückkehr sollten Patienten unmittelbar einen Arzt aufsuchen, um die weitere Behandlung zu besprechen.

Medizin oder nicht? Rechtliche Unterschiede beachten

Es ist zu beachten, dass in Deutschland manche Produkte als Arzneimittel gelten, die in anderen Ländern beispielsweise als Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden. Für solche Präparate gelten die genannten Bestimmungen, da sie in Deutschland dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

Es ist nicht gestattet, Arzneimittel für andere Personen mitzubringen oder zum Verkauf zu importieren. Der Import von gefälschten Arzneimitteln ist ebenfalls verboten.

Diese Informationen geben einen Überblick über die geltenden Regelungen und Empfehlungen bezüglich der Mitnahme von Arzneimitteln bei Ausreise aus und Einreise nach Deutschland. Es ist ratsam, sich im Einzelfall über aktuelle Bestimmungen bei den zuständigen Behörden zu informieren, da sich Vorschriften ändern können.

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