Seit April 2019 schließt die Telekom im Kreis Recklinghausen fest definierte Adressen an das Glasfasernetz (auf Wunsch bis ins Haus oder in die Wohnung) an.
Dorsten (pd). Für Bürger endet die Möglichkeit der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses am 5. Februar 2021, damit die letzte Freischaltung, die für Mitte 2021 geplant ist, fristgerecht erfolgen kann.
Insbesondere in Dorsten-Rhade haben noch nicht allzu viele förderberechtigte Adressen von der Möglichkeit der Herstellung eines kostenfreien Anschlusses Gebrauch gemacht. Von den etwa 1000 förderberechtigten Anschlüssen haben sich knapp 460 Adressen noch nicht bei der Telekom zurückgemeldet, um die kostenfreie Herstellung des Glasfaseranschluss zu beauftragen.
Die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses mit Glasfaser ist unabhängig von der Beauftragung eines Produktes
Die Stadt Dorsten und der Kreis Recklinghausen möchten alle Bürger noch einmal darauf hinweisen, dass im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses mit Glasfaser unabhängig von der Beauftragung eines Produktes ist, also eines Telekommunikationsdienstes für Internet und Telefon und gegebenenfalls weiterer Leistungen auf der Glasfaserleitung. Der Glasfaseranschluss ist aber eine Voraussetzung, um ein schnelles Glasfaserprodukt zu einem späteren Zeitpunkt beauftragen zu können. Dabei sind die Anschlussinhaber nicht zwingend auf die Produkte des ausbauenden Unternehmens angewiesen. Da der Anschluss „open-access“ ist, könnten später theoretisch auch andere Anbieter Produkte über die Glasfaserleitungen anbieten.
Nach 05.02.2021 Beauftragung nur noch mit einer höheren dreistelligen Zuzahlung möglich
Auch Adressen, die schon einen Anschluss bei der Deutschen Glasfaser haben, wird empfohlen zu prüfen, ob ein zusätzlicher zweiter Glasfaseranschluss sinnvoll sein kann. Nach dem 05.02.2021 ist eine Beauftragung nur noch mit einer höheren dreistelligen Zuzahlung seitens der Kunden möglich. Daher sollten jetzt noch die kostenlosen Anschlüsse beauftragt werden.
Förderfähige Adressen
Alle förderfähigen Adressen können auf der Webseite des Kreises www.kreis-re.de/breitband eingesehen werden. Unter der Frage „Liegt meine Adresse im geförderten Ausbaugebiet?“ befindet sich eine Punktkarte. Eine Adresse, die mit einem grünen Punkt versehen ist, erfüllt die Förderbedingungen.
Wenn Eigentümer ihr Haus auf der Punktkarte (www.kreis-re.de/breitband „Liegt meine Adresse im geförderten Ausbaugebiet?“) wiederfinden, sollten diese sich bei der E-Mail-Adresse [email protected] melden. Nach positiver Prüfung der Adresse wird ein Antrag zugesendet. Die Antragsberechtigten werden gebeten, diesen auszufüllen und als Scan oder Foto an den Kreis zu senden.