Krankenhäuser passen Besuchsregeln an – Besuche nur mit negativem Antigen-Schnelltest
Angesichts der steigenden Infektionszahlen in der Region und der neuen Regelungen zum Infektionsschutzgesetz hat der KKRN-Klinikverbund seine Besuchsregeln an allen vier Standorten am 26. November angepasst.
Das bedeutet: Besuchen darf nur noch, wer einen offiziell negativen Antigen-Schnelltest vorlegen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist. Um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, werden Besucher gebeten, einen aktuellen negativen Test-Nachweis mitzubringen.
Ansonsten gilt die 1-1-1-Regel. Das bedeutet, dass ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts ein Patient für maximal eine Stunde täglich zwischen 11 und 19 Uhr von einem Besucher besucht werden darf. Während des Besuchs muss dauerhaft und überall eine FFP2-Maske getragen und ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden, auch in den Patienten-Zimmern.
Für Ausnahmen in besonderen Fällen, zum Beispiel bei dementen sowie sterbenden Patienten oder aber bei stationär zu behandelnden Kindern und Jugendlichen, bedarf es Rücksprache mit dem behandelnden Facharzt oder der pflegerischen Leitung der Station. Die Begleitung von Schwangeren durch den Partner beim vorgeburtlichen Gespräch, bei der Geburt selbst sowie der Besuch der Schwangeren durch den Partner nach der Geburt sind weiterhin erlaubt.
„Der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter steht für uns im Vordergrund und die Pandemie ist noch nicht vorbei. Daher können wir Besuche nur unter strengen Auflagen zulassen, wofür wir um Verständnis bitten“, erklärt Dr. Andreas Weigand, Geschäftsführer des KKRN-Klinikverbundesnd fügt hinzu, dass aktuell die Krankenhausmitarbeiter geboostert werden, was die Sicherheit im Krankenhaus weiter erhöhen werde.