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Freitag, Dezember 8, 2023
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Ordnungsamt: Schwerpunktstreife bis 8. Oktober

Veröffentlicht am

KOD-Schwerpunktstreifen finden in der kommenden Woche in Lembeck und in der Feldmark statt. Das Ordnungsamt kontrolliert Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße mit Hund.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der kommenden Woche, 2. bis 8. Oktober 2023, verstärkt in Lembeck und in der Feldmark unterwegs sein. Dabei wird das Ordnungsamt unter anderem das Dauerärgernis Hundekot, Verstöße im Ruhenden Verkehr (etwa Falschparken), Behinderungen auf Geh- und Radwegen oder illegale Müllentsorgungen in den Blick nehmen.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist dabei grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. An zwei Tagen in der Woche werden zusätzliche Schwerpunktkontrollen in den zwei genannten Stadtteilen durchgeführt.

Hundekot-Streife

Das Ordnungsamt kontrolliert beim Thema „Hundekot“ u. a.
– die Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen (25 Euro Bußgeld im Regelfall)
– das Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen (40 bis 90 Euro)
– Liegenlassen von Hundekot (100 Euro Grünanlage, 125 Euro Gehweg, 300 Euro Spielplatz)

Die genannten Bußgelder sind dabei Regelsätze. Sie können jedoch bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch höher angesetzt werden.

Hundekot-Streife

Informationen zum Kommunalen Ordnungsdienst

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Erreichbar ist der KOD in diesem Zeitraum am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 02362 66-3760. Natürlich finden auch Kontroll- und Streifengänge außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.

Wichtig: Die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist keine Notrufnummer.

Bitte rufen Sie bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall 110 und/oder die Feuerwehr 112 an.

Wenn es darum geht, Straftaten (wie z.B. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fälle, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen) strafrechtlich zu verfolgen, zu verhindern und aufzuklären, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.

Die Polizei ist auch dann für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, wenn andere Behörden (z. B. das Ordnungsamt) nicht rechtzeitig (etwa außerhalb der Dienstzeiten oder wenn aus anderen Gründen keine Erreichbarkeit besteht) tätig werden können, vgl. § 1 Abs, 1 S. 3 PolG NRW.

Dies können etwa auch Fälle von akuter nächtlicher Lärmbelästigung sein. Sollte man wissen, wer den Lärm verursacht, kann man dies auch im Nachgang an [email protected] melden. Das entlastet die Polizei und diese kann sich den eigenen originären Aufgaben widmen. Das Ordnungsamt wird sich dem Sachverhalt im Nachgang annehmen und im besten Fall verhindern, dass es erneut zu vermeidbaren Belästigungen kommt.

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