Die Informationsveranstaltung zu den Straßenbaubeiträgen war ein emotionales Thema
Stadtverwaltung kann viele Detailfragen von Bürgern
beantworten
Das Thema Straßenbaubeiträge wird gegenwärtig auch in Dorsten durchaus emotional diskutiert:
(pd). Aufgrund der aktuellen landespolitischen Debatte über eine mögliche Abschaffung dieser Beiträge zur Erneuerung von Straßen und auch aufgrund geplanter Maßnahmen im Stadtgebiet.
Rund 200 Bürgerinnen und Bürger folgten am Mittwoch der Einladung der Stadt zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema.
Um intensiv zu informieren und auch mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen, wurde nach einer kurzen Einführung die Diskussion an „Thementischen“ angeboten.
Rund 70 Gäste verließen daraufhin die Veranstaltung, weil sie mit diesem Format offenbar nicht einverstanden waren bzw. eher erwartet hatten, vor einer größeren Öffentlichkeit Positionen darstellen zu können.
Am Ende erfolgreich
Mit der verbleibenden Mehrheit der Besucher wurde danach rege, intensiv und auch kontrovers diskutiert. Am Ende erfolgreich: Es konnten viele Fragen beantwortet werden und die Bürger konnten Ihre Positionen und Sorgen bei diesem Thema deutlich machen.
Dies wäre sicherlich bei einer emotional aufgeladenen
Podiumsdiskussion so nicht möglich gewesen.
Trotz der großen Bedeutung für den einzelnen und der hohen Konfliktträchtigkeit dieses Themas gab es am Ende Applaus für die tiefgehende, inhaltliche Aufarbeitung des Themas. Der Stadt war es dabei wichtig, dass auch diejenigen Bürger ihre Fragen stellen können und sachliche Antworten erhalten, die sich in einer Podiumsdiskussion nicht alle hätten melden können.
Stärkungspakt Stadtfinanzen
Da die Erhebung von Straßenbaubeiträgen derzeit im Wesentlichen der Landesgesetzgebung und in Teilen auch den finanziellen Restriktionen durch das Landesgesetz „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ folgt, sind die Möglichkeiten der Stadt zwar gering, an diesem System etwas zu ändern.
Der Rat hatte im Februar dennoch mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung mögliche Erleichterungen prüfen und zudem zu einem Workshop von Politik und Verwaltung einladen soll. In diesem Workshop soll u.a. untersucht werden, ob die Straßenbaubeiträge für unmittelbare Anlieger auch als jährliche Zahlung auf alle Bürger umgelegt werden können.
In der folgenden Liste hat die Stadt Dorsten die wichtigsten
Fragen des Abends und die Antworten darauf zusammengestellt. Wer eine Frage
vermisst, sende diese bitte an [email protected]
Diese Liste wird in der kommenden Woche auf www.dorsten.de
eingestellt und bei ergänzenden Fragen kontinuierlich ergänzt.
Muss
die Stadt Dorsten für die Erneuerung von Straßen Beiträge von Anwohnern
erheben?
Ja. Straßenbaubeiträge werden erhoben, wenn eine bereits endausgebaute
Straße oder eine Teilanlage (z.B. die Fahrbahn) erneuert werden muss.
Rechtsgrundlage ist das KAG, das Kommunalabgabengesetz NRW. Nach § 8 des KAG
sind Städte verpflichtet, diese Beiträge zu erheben. Beitragspflichtig sind die
im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten zu dem Zeitpunkt,
an dem der Beitragsbescheid ergeht.
Wie werden die
Beiträge berechnet?
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung in
Hauptverkehrsstraße (Durchgangsverkehr), Haupterschließungsstraße (wichtige
Sammelstraßen innerhalb einer Siedlung), Anliegerstraße (Wohnstraße),
Hauptgeschäftsstraße und Wirtschaftsweg. Je stärker eine Straße von der
Allgemeinheit beansprucht wird, umso höher wird bei einer Erneuerung auch der
Anteil angesetzt, der vom Straßenbaulastträger (also letztlich von allen
Steuerzahlern) zu bezahlen ist, entsprechend niedriger sind die Beiträge der
Anlieger gestaffelt.
Differenziert werden die Beiträge zudem für die einzelnen
„Teilanlagen“ (Fahrbahn, Gehweg, Parkflächen, Oberflächenentwässerung sowie Grünanlagen
innerhalb der Straßenverkehrsfläche).
Im Einzelfall ist ferner der „wirtschaftliche Vorteil“ zu
berücksichtigen, der je nach Grundstücks- und Hausgröße bzw. Nutzung
unterschiedlich zu bewerten ist. So ist für ein Haus mit großem Grundstück und
mehreren Geschossen oder mit einer gewerblichen Nutzung ein höherer Beitrag zu
bezahlen als für ein eingeschossiges Einfamilienhaus.
Warum sind die Beitragssätze
in Dorsten höher als in manchen anderen Städten?
Die einzelnen Beitragssätze – differenziert nach Art der
Straße und nach Teilanlagen – regeln die Städte in eigenen Satzungen. Der Rat
der Stadt Dorsten hat mit dem Haushaltssanierungsplan 2010 beschlossen, diese
Beitragsanteile in zwei Schritten zum 01.01.2011 sowie zum 01.01.2016 zu
erhöhen. Die Beitragssätze liegen innerhalb des Rahmens, den Rechtsprechung und
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgeben. Im Gegenzug ist es der
Stadt Dorsten mit dem Haushaltssanierungsplan gelungen, den Anstieg der
Grundsteuer zu begrenzen.
Könnte die Stadt Dorsten diese
Beitragssätze auch wieder senken?
Das wäre durch
einen Ratsbeschluss zwar möglich, hätte aber gravierende Folgen:
Wichtiger Hintergrund
dabei: Das Landesgesetz „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ hat Dorsten und andere
Städte 2010 auf einen strengen Sparkurs verpflichtet. Der Rat hat einen
Sanierungsplan mit über 200 Einzelmaßnahmen beschlossen – darunter die
Reduzierung von Standards, Einsparungen und auch Einnahmenerhöhungen. Die
Erhöhung der Beitragssätze war nur eine dieser Maßnahmen. Weicht der Rat der
Stadt von diesem Sanierungsplan ab, müssen die dann niedrigeren Einnahmen an
anderer Stelle kompensiert werden, also durch Einsparungen oder Erhöhungen an
anderer Stelle – letztlich vermutlich über eine Erhöhung der Grundsteuer. Statt
mit einer einmaligen Zahlung von Beiträgen würden die Bürger ihre Straße also
durch eine dauerhafte Erhöhung der Grundsteuer trotzdem bezahlen.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Höhe der
Beiträge dennoch zu beeinflussen?
Wenn eine Straße
erneuert werden muss, ist sehr häufig auch die Kanalisation kaputt. Die Kosten,
die bei einer separaten Reparatur der Leitungen für das Öffnen und Schließen
der Straße entstanden wären, werden von den Gesamtkosten abgezogen. Damit sinkt
auch der Teil der Kosten, der mit den Beiträgen auf die Anlieger umgelegt
wird.
Wann müssen die
Beiträge bezahlt werden?
Die Beitragspflicht entsteht mit endgültiger Fertigstellung
der Straße bzw. der Teilanlage und der formalen Abnahme. Fällig wird der
Straßenbaubeitrag innerhalb eines Monats nach Erhalt des Beitragsbescheides.
Dies gilt auch dann, wenn Klage gegen den Beitragsbescheid erhoben werden
sollte.
Wann muss eine Straße überhaupt saniert
werden?
Das hängt immer
vom Einzelfall ab. Häufig wird eine Sanierung bewusst hinausgezögert, bis auch
der Kanal erneuert werden muss, um die doppelte Wiederherstellung der
Straßenoberfläche zu vermeiden (siehe auch die Frage: „Welche Möglichkeiten
gibt es, die Höhe der Beiträge dennoch zu beeinflussen?“). Im Allgemeinen
planen die entsprechenden Abteilungen ihre Arbeitsprogramme für die nächsten
zwei bis drei Jahre im Voraus. Das konkrete „Bauprogramm“ wird öffentlich im Fachausschuss
des Rates beraten. Einzelmaßnahmen werden darüber hinaus ebenfalls separat in
diesem Ausschuss beraten und beschlossen.
Ein
Sanierungsbedarf kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben: Alter der Straße,
Verkehrsveränderungen, Kanalschäden oder aber auch der aktuelle Straßenzustand.
Auch wenn eine Straße aufgrund der steigernden Verkehrsmenge nicht mehr
leistungsfähig ist, d.h. die Straße den Verkehr nicht mehr zufriedenstellend
ableiten kann, muss die Straße überplant und ausgebaut werden. Ist die Straße
zu alt, kann davon ausgegangen werden, dass der Unterbau (Fundament der Straße)
sanierungsbedürftig ist. Auch in diesem Fall muss die Straße saniert werden.
Ist die Straße in ihrem aktuellen Zustand so marode, dass ein Flicken von
Straßenschäden nicht mehr ausreicht, muss aus Sicherheitsgründen die Straße
ebenfalls saniert werden.
Wann und wie informiert die Stadt über
bevorstehende Erneuerungsvorhaben?
In der
Vergangenheit wurden Anlieger vor Beginn der Baumaßnahme nur angeschrieben. In
den letzten Jahren werden zunehmend Informations-Veranstaltungen zu einzelnen
Vorhaben angeboten. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber ein berechtigtes
Interesse daran, frühzeitig über einen Ausbau ihrer Straße informiert zu
werden. Das ist nicht immer möglich, da sich ein Erneuerungsbedarf durch eine
kaputte Kanalisation sehr kurzfristig ergeben kann und ebenso kann es aus
verschiedenen Gründen erforderlich werden, geplante Maßnahmen zu verschieben.
Warum müssen Besitzer von Eckgrundstücken
unter Umständen zweimal bezahlen?
Im KAG des Landes
NRW ist hierzu keine andere Regelung vorgesehen. Häuser, die an zwei Straßen
anliegen, müssen daher bei einer Erneuerung der Straße in beiden Fällen zu
Beiträgen herangezogen werden.
Was ist, wenn ein Bürger die Einmalzahlung nicht aufbringen kann?
Die Beträge können
auf Antrag gestundet werden. Dafür müssen allerdings Nachweise über die
persönlichen Einkommensverhältnisse und vorhandene Belastungen vorgelegt
werden. Die Stundung kann für die gesamte geforderte Summe (z. B. wenn ein
Sparvertrag in Kürze fällig wird) oder auch in Raten gewährt werden. Für
Stundungen sind allerdings Zinsen zu zahlen. Diese betragen nach der
Abgabenordnung 6 % im Jahr.
Wenn andere meine Straße kaputtfahren, werde ich dann bei dadurch
erforderlicher Erneuerung veranlagt?
Ja. Wenn ein Grundstück durch
die sanierungsbedürftige Straße erschlossen wird, wird der Anlieger auch zu
Beiträgen herangezogen. Dass Straßen durch allgemeinen Verkehr stärker belastet
sein können, ist zudem berücksichtigt in der Differenzierung nach Anlieger-,
Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraße und damit nach unterschiedlichen
Anteilen der Beitragspflichtigen.
Können Anlieger Widerspruch gegen
Beitragsbescheide einreichen oder dagegen klagen?
Dies ist innerhalb
der in den Bescheiden genannten Fristen jederzeit möglich, kommt aber selten
vor und hat auch nur selten Erfolg. Seit 2004 war kein Widerspruch und keine
Klage gegen einen Bescheid der Stadt Dorsten erfolgreich.
In der Landespolitik wird über
eine Abschaffung oder eine Veränderung der Straßenbaubeiträge diskutiert. Wie
steht die Stadt Dorsten dazu?
Es muss in jedem Fall klar werden, wer künftig
Straßenerneuerungen bezahlt. Wenn der Gesetzgeber die Straßenbaubeiträge
abschaffen will, muss das Land den Kommunen aufzeigen, wie notwendige Erneuerungen
künftig finanziert werden sollen. Dabei sollte das Land nicht nur den Aufwand
der Vergangenheit betrachten. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der zu
erneuernden Straßen stark steigen wird, weil viele Siedlungen aus den 1950er
oder 1960er Jahren stammen.
Zudem „regulieren“ die Beiträge auch die Ansprüche der
Bürgerschaft an den Zustand der Straßen. Jetzt können viele Leute mit einer
schlechteren Straße gut leben, weil sie eine bessere zu großen Teilen selbst
bezahlen müssen. Werden die Beiträge abgeschafft und Erneuerungen
ausschließlich aus Steuermitteln bezahlt, werden auch die Ansprüche und die
Forderungen nach früher Erneuerung steigen.
Das Land hat einen
Bedarf von 100 bis 130 Millionen Euro angesetzt, um den Ausfall der
Straßenbaubeiträge zu kompensieren. Für Dorsten würde dies einen jährlichen
Betrag von etwa 450 000 Euro bedeuten. Mit diesem Betrag lassen sich die rd.
350 km Straßen in Dorsten nicht mittel- und schon gar nicht langfristig
erneuern.
Außerdem stellt
sich die Gerechtigkeitsfrage: Wie ist damit umzugehen, dass Bürger in der
Vergangenheit bereits für ihre Straße Beiträge gezahlt haben und nach einem
Systemwechsel durch vermutlich höhere Steuern oder geringere Leistungen andere
Straßen teilweise noch einmal mitbezahlen müssen?
Würde die
Abschaffung der Beiträge über die Grundsteuern finanziert, würde dies außerdem
zu steigenden Mieten führen, weil die Grundsteuer in der Regel komplett auf
Mieter umgelegt wird.
Wie wird eine Straße klassifiziert/ Wovon
hängt die Aufteilung der Verkehrsflächen ab?
Die
Klassifizierung einer Straße hängt von verkehrlichen und städtebaulichen
Merkmalen ab:
Städtebauliche
Merkmale sind die Umfeldnutzung (reines Wohngebiet/ Geschäftsstraße/
Industriegebiet), markante Bezugspunkte wie Kirchen oder Plätze sowie die
nutzbaren Flächen.
Verkehrliche Merkmale sind u.a. die Berücksichtigung von Unfallschwerpunkten, eine ggf. beabsichtigte Verkehrsberuhigung sowie die Verbindungsfunktion der Straße (welchen Zweck erfüllt die Straße? Werden Ortsteile miteinander verbunden oder nur einzelne Gebäude angeschlossen?), die Verkehrsmenge (wie viel Verkehr ist auf der Straße?) und die Verkehrsart (welche Fahrzeuge sind auf der Straße?).
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Straße im „Vorbehaltsnetz“ der Stadt Dorsten enthalten ist und demnach eine ortswichtige Straße ist und ob auch Buslinien diese Straße nutzen oder Radwege zu berücksichtigen sind. Dies sind nur einige Merkmale, die bei der Klassifizierung von Straßen wichtig sind. Orientierungshilfen geben unter anderem die einschlägigen Richtlinien wie z.B. die RASt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) oder die RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen).