Die Polizei Recklinghausen hat verstärkte Kontrollen im Bereich des Rad- und Straßenverkehrs in mehreren Städten durchgeführt. Dabei gingen den Beamten nicht nur Verkehrssünder ins Netz.
In den Städten Recklinghausen, Marl, Datteln und Haltern am See wurden intensivere Überwachungsmaßnahmen umgesetzt, bei denen knapp 70 Radfahrer und über 250 Autofahrer erwischt wurden. Diese Verkehrsteilnehmer erhielten Verwarnungen oder müssen nun ein Verwarnungsgeld zahlen. Zusätzlich verhängte die Polizei gegen etwa 30 Autofahrer Bußgelder.
Das Hauptziel dieser Kontrolltage war die Steigerung der Sicherheit für Radfahrer. Hierbei wurden Radfahrer auf Aspekte wie technische Defekte und Fehlverhalten hingewiesen.
Geisterradler und Handynutzer
Die Bilanz zeigt, dass die Mehrheit der Radfahrer die Regeln beachtet hat. Dennoch stellte die Polizei 68 Verwarnungsgelder aus. Einige Radfahrer fielen beispielsweise durch „Geisterradeln“, defekte Bremsen oder die Nutzung des Handys während der Fahrt auf.
Insgesamt wurden fast 250 Fahrrad- und Pedelec-Fahrer überprüft. Die verstärkten Kontrollen fanden am Dienstag, den 22. August, in Recklinghausen und Marl statt, während sie in Datteln und Haltern am See bereits am vergangenen Donnerstag, den 17. August, durchgeführt wurden.
Verkehrssünder mit 94 km/h in der Stadt erwischt
Geschwindigkeitsmessungen wurden in allen vier Städten durchgeführt, bei denen mehr als 250 Verkehrsteilnehmer die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Von diesen erwartet etwa 220 ein Verwarnungsgeld, da sie zwar zu schnell, aber noch im Bereich der Verwarnungsgelder waren. Für 34 Verkehrsteilnehmer trifft das nicht zu, sie erhalten eine Ordnungswidrigkeits-Anzeige.
Die gravierendste Geschwindigkeitsüberschreitung wurde auf der Polsumer Straße in Marl gemessen, wo bei erlaubten 50 km/h eine Geschwindigkeit von 94 km/h festgestellt wurde. Der Fahrer muss nicht nur mit einer Geldstrafe und Punkten rechnen, sondern auch mit einem Fahrverbot.
Während der Kontrollen in Recklinghausen erwischte die Polizei außerdem einen Mann, gegen den ein offener Haftbefehl vorlag. Er wurde unmittelbar der Justiz überstellt.




























