StartLokalesSchwerpunktstreife des Ordnungsdienstes in Östrich und Deuten

Schwerpunktstreife des Ordnungsdienstes in Östrich und Deuten

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Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) führt in der kommenden Woche, vom 13. bis 19. Oktober 2025, gezielte Kontrollen in den Stadtteilen Östrich und Deuten durch.

Geprüft werden vor allem Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße rund um das Thema Hundehaltung.

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Kontrolle von Hundekot, Parken und Müll

Nach Angaben der Stadt Dorsten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD regelmäßig im gesamten Stadtgebiet unterwegs. In der kommenden Woche werden sie jedoch an zwei Tagen zusätzlich in den beiden genannten Stadtteilen Präsenz zeigen. Dabei stehen unter anderem das Mitführen von Hundekotbeuteln, das Verbot von Hunden auf Spielplätzen sowie das ordnungsgemäße Entsorgen von Hundekot im Fokus.

Auch Verstöße im ruhenden Verkehr, etwa Falschparken, und illegale Müllentsorgungen werden überprüft. Festgestellte Mängel, die andere Fachbereiche betreffen, leitet der Ordnungsdienst an die zuständigen Stellen weiter.

Bußgelder bei Verstößen

Für das Nichtmitführen eines Kotbeutels ist laut Stadt ein Regelsatz von 25 Euro vorgesehen. Wer Hunde auf Spielplätze mitnimmt, muss mit einem Bußgeld zwischen 40 und 90 Euro rechnen.
Das Liegenlassen von Hundekot wird deutlich teurer: 100 Euro in Grünanlagen, 125 Euro auf Gehwegen und 300 Euro auf Spielplätzen. Diese Beträge gelten als Regelsätze, können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung aber höher ausfallen.

Erreichbarkeit des Ordnungsdienstes

Der Kommunale Ordnungsdienst ist montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr erreichbar – per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760. Auch außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende finden Streifengänge statt.

Wichtig: Die Rufnummer des KOD ist keine Notrufnummer. In dringenden Fällen oder bei Straftaten sollten sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die Polizei Dorsten (02362 6012531) oder in Notfällen an den Notruf 110 beziehungsweise an die Feuerwehr 112 wenden.

Die Polizei bleibt zuständig, wenn es um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz geht.

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