Die Stadt Dorsten hat bekannt gegeben, dass es an Silvester keine Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern geben wird.
Trotzdem gibt es Einschränkungen: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist verboten, ebenso wie in der Nähe von gefährdeten Objekten wie Tankstellen.
Außerplanmäßige Einsätze des Ordnungsdienstes zur Kontrolle der Vorgaben sind nicht geplant. Allerdings gibt es unterschiedliche Altersgrenzen für das Abbrennen von Feuerwerk: Zwölf- bis 18-Jährige dürfen nur Kleinstfeuerwerk nutzen, Personen über 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 verwenden. Größere Feuerwerksartikel erfordern eine spezielle Genehmigung.
Wichtig: Abgebrannte Feuerwerkskörper müssen im Restmüll entsorgt werden, Es ist darauf ist zu achten, dass sie nicht mehr brennen oder glimmen.




























