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Stadtverwaltung Dorsten ist zwischen den Jahren erreichbar

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©Stadt Dorsten/Bludau

Zwischen den Jahren vom 27.12.2022 – 30.12.2022 ist die Stadtverwaltung Dorsten für die Bürger da. Energieeinsparung durch eine komplette Schließung wäre sehr gering.

Die Stadtverwaltung Dorsten wird zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel den Dienstbetrieb nicht einstellen: Erfahrungsgemäß werden diese Tage von Bürgerinnen und Bürger gerne genutzt, um Behördenangänge zu erledigen. Deshalb werden die meisten Dienststellen mit Terminvereinbarung wie gewohnt zuverlässig erreichbar sein. Insbesondere das Bürgerbüro steht in vollem Umfang zur Verfügung. Es wird jedoch empfohlen, nötige Termine rechtzeitig zu vereinbaren.

Geschlossen bleiben alle Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung lediglich an den unmittelbaren Feiertagen zu Weihnachten (24. bis 26. Dezember) sowie zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar).

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Daneben gelten folgende abweichenden Regelungen:

Der Wertstoffhof des Entsorgungsbetriebes ist am Samstag, 31.12.22 (Silvester) in der Zeit von 8 Uhr bis 12.30 Uhr für die Abgabe von Abfällen geöffnet.

Folgende Einrichtungen bleiben „zwischen den Jahren“ bzw. in den Weihnachtsferien zu folgenden Zeiten geschlossen:

· Schulverwaltung, Volkshochschule, Kultur, Musikschule und Stadtarchiv: 24. Dezember bis 1. Januar

· Stadtbibliothek 24. Dezember bis 2. Januar

· Musikschule und Volkshochschule (Unterrichtsbetrieb) 24. Dezember bis 6. Januar

· Soziokulturelles Zentrum „Das LEO“ 23. Dezember bis 6. Januar

Einschätzung von Technikern

Einige Verwaltungen in der Region bleiben zwischen den Feiertagen komplett geschlossen, um Energie zu sparen. Nach einer groben Einschätzung von Technikern würden die Gebäude in neun unbeheizten Tagen allerdings so auskühlen, dass es im neuen Jahr umso mehr Heizenergie benötigt, um die Räume wieder „auf Betriebstemperatur“ zu bringen.

Die Stadtverwaltung Dorsten wird darum grundsätzlich für die Bürgerinnen und Bürger dienstbereit bleiben. Um dennoch Energie zu sparen, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Tage durchgehend mobil zuhause arbeiten, soweit dies dienstlich möglich ist. So können etliche Einzelbüros unbeheizt und unbeleuchtet bleiben und es kann dennoch eine Einsparung erzielt werden.

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