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Donnerstag, März 27, 2025
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Standesamtliche Eheschließungen mit Abstand

Veröffentlicht am

Foto: Pixabay

Dorsten bietet – mit Abstand! – schöne Möglichkeiten zur Eheschließung

Mit den behutsamen Lockerungen im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie gelten ab sofort auch für standesamtliche Trauungen neue Regeln in Dorsten. Dabei sind ab  sofort wieder kleine Gesellschaften zulässig.

Dorsten (pd). Beschränkungen für Trauungen ergeben sich gleichwohl aus den unterschiedlichen Größen der Dorstener Trauräume und der Notwendigkeit, dass auch hier die Teilnehmer Abstand zueinander halten.

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Wie in Geschäftslokalen gilt deshalb, dass je zehn Quadratmeter Fläche eine Person an der Trauung teilnehmen darf. Je nach Größe können also weitere Personen anwesend sein zusätzlich zu Brautpaar, Trauzeugen, Standesbeamten und einem Fotografen, damit dieser Moment trotz aller Beschränkungen festgehalten werden kann.

Hochzeit in Dorsten

Die zulässige Personenzahl für die Trauorte außerhalb des Rathauses (Maschinenhalle Fürst Leopold, Schloss Lembeck, Altes Rathaus, Bauhüttenschiff Klabautermann) kann im Standesamt erfragt werden. Im Rathaus kann neben dem recht kleinen Trauzimmer außerdem der Sitzungssaal genutzt werden, sofern er zum Termin verfügbar ist.

Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Wir sind froh, dass wir in Dorsten solche schönen und großen Trauorte anbieten können und dass unsere Partner dort die leider notwendigen Maßnahmen verantwortungsbewusst, souverän und schnell umsetzen. Dank dieser guten Zusammenarbeit können wir den schönsten Tag für Paare auch in Corona-Zeiten mit möglichst wenig Einschränkungen und dennoch der nötigen Sicherheit mitgestalten.“

Bitte denken Sie auch bei Trauungen daran:

Der Zutritt zu und der Aufenthalt in städtischen Dienstgebäuden ist nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt. Brautpaar und – mit ausreichend Abstand – die Trauzeugen sind während der Zeremonie von der Maskenpflicht ausgenommen. Eine Glasscheibe schützt Brautleute und Standesbeamten.

Außerhalb des Gebäudes gilt weiterhin das Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Wir bitten herzlich um Verständnis, dass deshalb vor oder nach der Trauung kein Sektempfang stattfinden kann.

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