Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht am Montag, 18. Mai 2026, die Stadt Dorsten. Anlass sind die Dorstener Tage des Grundgesetzes und der bundesweite Ehrentag zum Geburtstag des Grundgesetzes. Gemeinsam mit seiner Frau Elke Büdenbender trifft das Staatsoberhaupt zahlreiche ehrenamtlich engagierte Menschen sowie Schülerinnen und Schüler aus Dorsten. Dorsten-Online wird von mehreren Stationen des Besuchs live berichten.
Auftakt am Jüdischen Museum Westfalen
Der Besuch des Bundespräsidenten beginnt um 16 Uhr am Jüdischen Museum Westfalen. Dort wird Frank-Walter Steinmeier gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern des St. Ursula-Gymnasiums Stolpersteine reinigen. Die Gedenksteine erinnern an frühere jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die während der nationalsozialistischen Diktatur deportiert und ermordet wurden.
Im Anschluss trägt sich der Bundespräsident in das Goldene Buch der Stadt Dorsten ein. Danach eröffnet er die Fotoausstellung „Menschen mit Behinderungen an ihren alltäglichen Orten – ihr Lebensalltag mit Blick auf das Grundgesetz“. Gestaltet wurde die Ausstellung vom Paul-Spiegel-Berufskolleg und Einrichtungen der Heilerziehungspflege. Außerdem ist eine Führung durch das Jüdische Museum Westfalen vorgesehen.
Ausstellung im Grundgesetz-Laden
Gegen 17 Uhr erreicht der Bundespräsident den Grundgesetz-Laden an der Suitbertusstraße. Dort eröffnet Frank-Walter Steinmeier die Ausstellung „Heimat & Demokratie“, die Schülerinnen und Schüler des Gymnasium Petrinum gestaltet haben.
Beim Verlassen des Grundgesetz-Ladens wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier von einer Menschenkette empfangen, die Schülerinnen und Schüler des Gymnasium St. Ursula gebildet haben. Mit der Aktion begleiten sie symbolisch die Eröffnung der Dorstener Tage des Grundgesetzes.
Bürger können Bundespräsidenten erleben
Die einzelnen Programmpunkte des Besuchs sind organisatorisch eng abgestimmt. Dennoch haben Bürgerinnen und Bürger entlang der Wege zwischen den Stationen die Möglichkeit, den Bundespräsidenten persönlich zu sehen.
Um 17.45 Uhr wird Frank-Walter Steinmeier am Alten Rathaus auf dem Markt begrüßt. Anschließend teht ab 18.45 Uhr eine ökumenische Andacht unter dem Titel „Würde verbindet uns“ in der Kirche St. Agatha auf dem Programm. Dort begegnet der Bundespräsident weiteren ehrenamtlich engagierten Menschen aus Dorsten.
Teilnahme an der Andacht auch ohne Einladung möglich
Für interessierte Bürger besteht dennoch die Möglichkeit, auch ohne persönliche Einladung an dem Gottesdienst teilzunehmen. Der Einlass in die Kirche beginnt um 17.30 Uhr.
Der Besuch in Dorsten bildet den Auftakt einer bundesweiten Reise zum ersten deutschlandweiten Ehrentag. Vom 18. bis 30. Mai besucht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zahlreiche Mitmachaktionen und Ehrenamtsprojekte in ganz Deutschland.
Dorsten-Online wird von mehreren Stationen des Besuchs live berichten und aktuell aus der Innenstadt informieren.

Was ist das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und bildet die wichtigste rechtliche Grundlage des Staates. Es wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und anschließend von den Alliierten genehmigt.
Das Grundgesetz regelt die grundlegenden Rechte der Menschen sowie den Aufbau und die Aufgaben des Staates. Dazu gehören unter anderem die Gewaltenteilung, die Demokratie, der Sozialstaat und der Rechtsstaat.
Besonders wichtig sind die Grundrechte. Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Artikel 20 beschreibt die grundlegenden Prinzipien der Bundesrepublik Deutschland, darunter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Das Grundgesetz steht über allen anderen deutschen Gesetzen. Änderungen sind nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat möglich. Die Grundsätze der Menschenwürde sowie die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung dürfen jedoch nicht verändert werden.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Grundgesetz Artikel 1




























