StartLokalesKreis RecklinghausenTiere aus der Ukraine müssen gemeldet werden

Tiere aus der Ukraine müssen gemeldet werden

Veröffentlicht am

Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen ist Pflicht – Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine – vorübergehend erleichterte Bedingungen 

In der Ukraine gibt es über das ganze Land verteilt immer wieder Fälle von Tollwut. Deutschland hingegen gilt als tollwutfrei.

Darum weist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen darauf hin, dass Hunde, Katzen und Frettchen, die aus der Ukraine mit nach Deutschland gekommen sind, in jedem Fall durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden müssen.

Anzeige
Anzeige von Ohrwerk Hörgeräte: Fit im Ohr. Fit für den Alltag.

Tollwut verläuft bei Menschen und Tieren tödlich, wenn sie einmal ausgebrochen ist. Eine Therapie oder Heilung sind nicht möglich. Damit Deutschland tollwutfrei bleibt, soll durch die Untersuchung und Impfung sichergestellt werden, dass die Tiere nicht unerkannt Tollwuterreger nach Deutschland einschleppt haben, daran erkranken und diese hier verbreiten.

Deshalb müssen Tierhalter einige Regeln einhalten:

Quarantäne: Das mitgebrachte Tier muss zunächst zwingend in der Unterkunft bleiben und darf keinen Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Ein Hund darf kurzfristig an der Leine ausgeführt werden. Wichtig ist, dass er dabei keinen Kontakt zu anderen Hunden und Menschen haben darf.

Kontaktaufnahme zum Veterinäramt: Wer einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen mitgebracht hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Veterinäramt Recklinghausen in Verbindung setzen, telefonisch über die Telefonnummern 02361 532125 (Sekretariat). Alternativ kann die Kontaktaufnahme auch per Mail erfolgen: [email protected].

Impfpass: Wer für sein Tier einen Impfpass hat, sollte diesen dem Veterinäramt vorlegen. Dort wird festgestellt, ob das Tier eine Tollwutimpfung benötigt oder nicht.

Besuch beim Tierarzt: Das Tier muss in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dort bekommt es – sofern noch nicht vorhanden – einen Transponder (Mikrochip), damit es eindeutig identifizierbar ist. Wenn nötig, wird es auch gegen Tollwut geimpft. Für das gekennzeichnete und geimpfte Tier wird dann ein Heimtierausweis ausgestellt.

Erneute Untersuchung: 30 Tage nach der Tollwutimpfung muss das Tier erneut in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dann wird eine Blutprobe entnommen, die auf Antikörper gegen Tollwut untersucht wird.

Abschlussgespräch mit dem Veterinäramt: Wenn das Untersuchungsergebnis auf Tollwutantikörper vorliegt, können die Tierhalter einen Termin für die Abschlussuntersuchung mit dem Veterinäramt vereinbaren.

Ende der Quarantäne: Sobald das Untersuchungsergebnis vorliegt und nachgewiesen ist, dass das mitgebrachte Tier Tollwutantikörper hat, darf es mit anderen Tieren und Menschen in Kontakt kommen.

Neuer WhatsApp-Kanal

Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal unter https://bit.ly/dorstenonline für aktuelle Infos. Wir bieten lokale Nachrichten, Event-Infos, Polizeimeldungen und mehr.

NEUSTE ARTIKEL

Mehr Personal an NRW-Schulen: Höchster Zuwachs seit über 40 Jahren

Die Personalausstattung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Schulministeriums arbeiten heute rund 12.600 Menschen mehr an den Schulen...

Dorsten setzt Strategie gegen Eichenprozessionsspinner fort

Dorsten setzt 2026 weiter auf feste Prioritäten und den digitalen Raupenmelder gegen Eichenprozessionsspinner.

Raub am Bahnhof Dorsten: Polizei sucht zwei Tatverdächtige mit Öffentlichkeitsfahndung

Nach einem Raub am Dorstener Bahnhof sucht die Polizei mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach zwei bislang unbekannten Tatverdächtigen. Sie sollen am Nachmittag des 22. Februar 2026...

Geschichtsstation an der Agathaschule zerstört

Mit großer Bestürzung hat die Agathaschule die Zerstörung der 49. Dorstener Geschichtsstation festgestellt. Unbekannte hatten am Wochenende das Glas der Station auf dem Schulgelände so...

Klick mich!