StartLokalesUmfassende Bestandsaufnahme der 22 städtischen Sporthallen

Umfassende Bestandsaufnahme der 22 städtischen Sporthallen

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Stadt Dorsten berät Strategie, um dem Sanierungsstau zu begegnen – Sanierungsbedarf liegt zwischen 0,8 und 3,2 Millionen Euro.

Dorsten (pd). In Dorsten gibt es 22 Sporthallen, 19 davon in städtischer Trägerschaft. Viele Hallen sind deutlich in die Jahre gekommen.

Wie in den meisten Städten der Region wurde auch in Dorsten aufgrund der angespannten Haushaltslage in den letzten Jahrzehnten zu wenig Geld in den Erhalt der Infrastruktur investiert.

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Die Stadt Dorsten hat mit dem Start einer ersten umfassenden Bestandsaufnahme und einer Erhöhung der Budgets für den Unterhalt von Gebäuden und Straßen vor zwei Jahren begonnen, diesem Sanierungsstau zu begegnen.

Erste Überlegungen

Zu ersten Überlegungen, wie in diesem Gesamtzusammenhang mit den Turnhallen umgegangen werden kann, hat die Stadtverwaltung in dieser Woche die Mitglieder von Bau-, Schul- und Sportausschuss zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

In Dorsten gibt es insgesamt 22 Sporthallen:

  • 8 Einfach-Sporthallen
  • 5 Anderhalbfach-Sporthallen (eine davon in Trägerschaft des Kreises Recklinghausen)
  • 2 Zweifach-Sporthallen (Josef und Rhade)
  • 2 Dreifach-Sporthallen (Juliussstraße und Petrinum)
  • 1 Vierfach-Sporthalle (Gesamtschule Wulfen)
  • 2 Mehrzweckhallen (Lembeck und Altendorf-Ulfkotte)
  • 2 Sporthallen in Trägerschaft der St. Ursula-Schulen

Die bereits aufgegebenen Sporthallen, z. B. an der Marler Straße (Altes Petrinum), sind in dieser Aufstellung nicht mehr berücksichtigt.

Kaum noch sanierungsfähig

Bereits vorliegende Untersuchungen der Bauzustände für vier Hallen ergaben erhebliche Sanierungsbedarfe zwischen 0,8 und 3,2 Millionen Euro. Einige Sportstätten – insbesondere die kleineren Hallen – sind nach erster Abschätzung ohne detaillierte Untersuchung kaum noch mit vertretbarem Aufwand sanierungsfähig – hier scheint auch energetisch und ökologisch ein Neubau wahrscheinlich der richtige Ansatz zu sein.

Elf Hallen über 50 Jahre alt

Nur zwei der 22 Hallen sind jünger als 30 Jahre (Altendorf-Ulfkotte Baujahr 1989, Marler Straße 2002 grundsaniert). Dagegen sind elf Hallen 41 bis 50 und fünf bereits über 50 Jahre alt. Da Sporthallen über 50 Jahre abgeschrieben werden, stellt sich nun die grundsätzliche Frage, ob Hallen saniert oder neu gebaut werden, wenn sich nach Ablauf dieser Zeitspanne ein erheblicher Erneuerungsbedarf ergibt.

Angebot ausreichend, aber knapp bemessen

Einigkeit besteht in Politik und Verwaltung darüber, dass es keine weitere Reduzierung von Hallenkapazitäten geben darf. Das vorhandene Angebot ist für den Schul- und den Vereinssport in Dorsten ausreichend, aber knapp bemessen. So können bei Sanierungen oder Umbauten von Hallen nur mit großen Anstrengungen Ausweichkapazitäten angeboten werden.

Bei der Fragestellung Neubau oder Sanierung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. So ist neben den Kosten auch zu betrachten

  • ob die Standorte nach den Veränderungen in der Schullandschaft noch die richtigen sind.
  • dass die alten Hallen nicht den aktuellen technischen und energetischen Anforderungen entsprechen (über die schlecht gedämmten Dächer heißt es oft, dass die Stadt mit ihren Turnhallen „den Weltraum heizt“).
  • dass sich die heutigen Ansprüche des Schul- und Vereinssport gegenüber der damaligen Ausstattung verändert haben (z. B. Anforderungen bei Wettkämpfen oder Turnieren).
  • dass es bei Sanierungen und demzufolge Hallenschließungen keine Ausweichmöglichkeiten für Schul- und Vereinssport gibt.

Juliushalle hat Sanierungsbedarf in Millionenhöhe

Ein Beispiel ist z. B. die Juliushalle. Die Juliushalle ist nahezu abgeschrieben und weist einen Sanierungsbedarf in Millionenhöhe auf. Hier wird aktuell geprüft, ob ein Neubau nicht wirtschaftlich wie ökologisch die bessere Variante sein könnte.

Dabei bauen die Entscheidungen häufig zeitlich aufeinander auf. Wird eine Halle saniert, muss z. B. an anderer Stelle eine Ausweichhalle zur Verfügung stehen. Die Sporthallen-Strategie soll daher möglichst noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung in die politische Beratung gegeben werden.

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