Risikogebiet Kreis Recklinghausen – Was muss ich beachten? Fragen und Antworten. Keine kostenlosen Tests im Kreis Recklinghausen
UPDATE 16.12.2020
Bis zunächst 10. Januar 2021 gelten verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen.
Kontaktbeschränkungen Weihnachten
- Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
- Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig.
- Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.
Versammlungen und Veranstaltungen
- Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
- Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
UPDATE 21.10.2020
Was gilt für Feiern und Veranstaltungen?
- Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mit mehr als 250 Personen in Innenräumen sind verboten. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen muss dem Gesundheitsamt vorab ein Sicherheits- und Hygienekonzept zur Genehmigung vorgelegt werden.
- private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung dürfen lediglich aus herausragendem Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) mit maximal zehn Personen stattfinden.
- Für private Feiern zu Hause wird dringend dazu geraten, sich ebenfalls an die Corona-Regeln zu halten.
Gibt es weitere Verbote?
- von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens darf im öffentlichen Raum kein Alkohol konsumiert werden.
- Grundsätzlich verboten ist Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum.
- für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit darf auch kein Alkohol verkauft werden
Update 15.10.2020
Sachsen hebt Beherbungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots auf. Und auch in Baden-Württenberg ist vorerst das Beherbungsverbot gekippt, ebenso in Niedersachsen.
(pd). Der Kreis Recklinghausen gilt seit gestern als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist.
Das Überschreiten des Grenzwertes hat einige Auswirkungen. Häufig gestellte Fragen und Antworten hat der Kreis dafür zusammen getragen.
Reisen – Wo erfahre ich, welche Regelungen für meine geplante Reise gelten?
Diese Informationen gibt es auf den Seiten des (Bundes-)Landes, in das die Reise gehen soll. Viele Städte haben ebenfalls Informationen auf ihrer Seite. In jedem Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zum Vermieter.
Wo kann man sich testen lassen, wenn am Urlaubsort ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss?
Es gibt einige Testzentren, an denen diese Tests durchgeführt werden, beispielsweise an Flughäfen. Am Düsseldorfer Flughafen ist es an Terminal C zu finden.
In den Medien war zu lesen und zu hören, dass die Gesundheitsämter diese Tests kostenlos anbieten. Wie ist das im Kreis Recklinghausen?
Im Kreis Recklinghausen ist das aktuell nicht möglich. Das Ministerium hat Freitagnachmittag einen Erlass geschickt, dass die Behörden diese Tests anbieten sollen.
Wegen der umfangreichen Tests, die durch die hohe Zahl von Neuinfektionen momentan notwendig sind, um Infektionsketten zu unterbrechen, haben Kreis und DRK derzeit nicht die Kapazitäten, zusätzlich diejenigen zu testen, die verreisen möchten.
Zusätzliches Personal für die Durchführung von Tests steht so kurzfristig nicht zur Verfügung, auch die Laborkapazitäten sind begrenzt. Das hat der Krisenstab des Kreises Recklinghausen dem Land entsprechend mitgeteilt.
Private Feiern. Wie viele Gäste dürfen zu meiner Feier kommen?
In der Coronaschutzverordnung des Landes (verlinkt auf www.kreis-re.de/corona) heißt es zu privaten Feiern aus besonderem Anlass (z.B. Hochzeiten) in § 15a: “An Festen nach § 13 Absatz 5 dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Absatz 1 eine Ausnahme zu.”
Wenn das Ordnungsamt eine Ausnahme mit bestimmten Auflagen zulässt, dürfen mehr als 25 Personen teilnehmen, andernfalls ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt.
Menschen aus deutschen Corona-Hotspots müssen mit deutlichen Einschränkungen rechnen, wenn sie in andere Bundesländer reisen.
UPDATE 20.10.2020– 20 Uhr –
Wo kann ich aktuell ohne Corona-Test übernachten?
- Baden-Württemberg: hat das Beherbungsverbot aktuell gekippt
- Bayern: Beherbungsverbot aufgehoben
- Thüringen: Keine Regelungen bislang bekannt
- Berlin: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen
- Brandenburg: Beherbungsverbot aufgehoben
- Bremen: Keine Regelungen bislang bekannt
- Hamburg: Besucher müssen über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Hessen: Beherbungsverbot aufgehoben
- Mecklenburg-Vorpommern: Besucher müssen über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Niedersachsen: kippt vorläufig das Beherbungsverbot
- Nordrhein-Westfalen: In NRW gilt aktuell noch kein Beherbergungsverbot.
- Rheinland-Pfalz: wird das geplante Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Krisengebieten vorerst nicht in Kraft setzen.
- Saarland: hier trifft das Beherbungsverbot ab Freitag außer Kraft
- Sachsen: Sachsen hebt Beherbungsverbot auf
- Schleswig-Holstein: Besucher müssen über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Thüringen: Keine Regelungen bislang bekannt
Weitere Maßnahmen
Ab wann gelten die Maßnahmen, die am Samstag angekündigt worden sind?
Weitere Maßnahmen, die nicht in Coronaschutzverordnung stehen, sind Vorschläge des Kreises Recklinghausen. Sie werden erst dann rechtskräftig, wenn es dafür die Zustimmung vom LZG und vom Gesundheitsministerium gibt. Diese Rückmeldung steht noch aus. Sobald diese vorliegt, wird eine Allgemeinverfügung erlassen, erst dann sind die zusätzlichen Maßnahmen rechtskräftig.
Unterschiedliche Inzidenz-Werte beim Kreis / LZG Wie kommen die unterschiedlichen Werte zustande?
Die Inzidenzwerte auf der LZG-Seite und auf der Seite des Kreises unterscheiden sich, da die Kreisverwaltung jeweils die Inzidenzzahl vom Vormittag des Veröffentlichungstages aus der eigenen Datenbank ermittelt, passend zu den aktuellen Infektionszahlen, die im gleichen Zuge veröffentlicht werden.
Alle bis dahin erfassten neuen Fälle sind dabei eingerechnet. Die Daten des LZG und des RKI werden aus einer anderen Datenbank ermittelt mit dem Mitternachtswert.
Diese Datenbank ermöglicht allerdings für die Nutzer keine Aufschlüsselung nach kreisangehörigen Städten, so dass zu Beginn der Pandemie die Entscheidung gefallen ist, zugunsten der stadtscharfen Informationen für die Veröffentlichung auf die Kreis-Datenbank zurückzugreifen.