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Freitag, September 29, 2023
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StartServiceVerbraucherschutz: Viele Stromversorger klimaschädlicher als angegeben

Verbraucherschutz: Viele Stromversorger klimaschädlicher als angegeben

Veröffentlicht am

Nicht immer ist drin, was drauf steht

(djd). Etikettenschwindel ist für Verbraucher und Verbraucherschützer ein Dauerthema: Da heißt ein Fleischprodukt Kalbsleberwurst, obwohl keine Kalbsleber drin ist. Der Erdbeerjoghurt enthält statt Erdbeeren nur Erdbeeraromen. Und die Maracuja-Saftschorle besteht zu gerade einmal einem Prozent aus Maracuja.

Teilweise sind solche Kennzeichnungen legal, teilweise wurden sie von Verbraucherschützern bereits erfolgreich abgemahnt. Was kaum jemand weiß: Auch bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher zunehmend in die Irre geführt. So enthalten die Stromprodukte der meisten Energieanbieter deutlich mehr Kohlestrom, als in der gesetzlichen Stromkennzeichnung angegeben werden muss.

Das geht aus einer aktuellen Recherche des Ökostromanbieters LichtBlick bei 50 großen deutschen Energieversorgern hervor. Bei den meisten Energieversorgern entsteht demnach deutlich mehr Kohlendioxid, als diese in der offiziellen Stromkennzeichnung angeben.

treeex6 / Pixabay

Klimafreundlicher Strom nur auf dem Papier

Grundlage für den Klima-Check war die gesetzliche Stromkennzeichnung. Im Strommix müssen Anbieter ausweisen, aus welchen Quellen sie die Energie für ihre Kunden beschaffen und die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller angebotenen Stromprodukte angeben. Versorger profitieren dabei von einer gesetzlichen Regelung, der ihren Strom klimafreundlicher erscheinen lässt, als er ist.

Denn jeder Energieanbieter darf bis zu 45 Prozent Ökostrom, der nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gefördert wurde, in der Kennzeichnung ausweisen – obwohl die Anbieter diesen EEG-Strom gar nicht für ihre Kunden einkaufen. Die virtuelle Anrechnung des klimafreundlichen Stroms verbessert auch die CO2-Bilanz der Stromtarife – allerdings nur auf dem Papier. „Künftig sollten die Versorger nur die Energiemengen ausweisen dürfen, die sie auch tatsächlich für ihre Kunden beschaffen, und sie sollten den CO2-Ausstoß korrekt angeben“, fordert Gero Lücking, Geschäftsführer bei LichtBlick.

 

 

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