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Donnerstag, März 27, 2025
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Verbraucherzentrale Dorsten: Schädlingsbekämpfung zu Wucherpreisen

Veröffentlicht am

Schädlingsbekämpfung zu Wucherpreisen-Tipps für die sichere Entfernung ungebetener Gäste

In den Sommermonaten erhielt Verbraucherzentrale NRW e.V. Beratungsstelle Dorsten Hinweise von Dorstener Bürgerinnen und Bürgern, dass sie überteuerte Rechnungen für die (häufig auch noch erfolglose) Beseitigung von Wespennestern gezahlt haben. Deshalb möchte die Beratungsstelle vorab präventiv informieren, damit die Verbraucher die „Stolperfallen“ kennen.

Ob gesundheitsgefährdende Raupen an den Bäumen oder das Wespennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers – diese und andere ungebetene Gäste will man möglichst schnell wieder loswerden. In ihrer Not fallen Betroffene immer wieder auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt die folgenden Tipps rund um Schädlingsbekämpfung mit auf den Weg:

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Hornissen-Nest
Die einheimische Hornisse zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie darf nicht getötet, und ihr Nest darf nicht zerstört werden. Entstanden ist das Foto in Holsterhausen-Dorf, wo sich die Hornissen einen Baum im Siedlungsbereich ausgesucht haben. Foto: Petra Bosse

Arten- und Naturschutz bei Wespen und Hornissen beachten

Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt werden. So zum Beispiel, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein Wespenstich tödlich enden kann. Allein Fachexpert:innen dürfen entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Verbraucher:innen können sich hierfür an die örtliche Naturschutzbehörde wenden, die über die Stadt- oder Landkreisverwaltung er-reicht werden kann.

Wer die Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Seriöse Anbieter finden – bzw. die Stadtverwaltung anrufen

Auch wenn die ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in den Branchenbüchern findet. Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren. Der Anbieter sollte eine Festnetznummer aus der Region haben. Liegt der Firmensitz nicht in unmittelbarer Nähe, können hohe Kosten für die Anfahrt anfallen.

Rechnung prüfen: Üblicher von Preis 100 und 150 Euro

Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 100 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. Die Kosten hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab. Muss zum Beispiel eine Hebebühne bestellt werden, um etwa an ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen, sind höhere Kosten zu veranschlagen.

Bei der Verbraucherzentrale NRW sind Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen halbstündigen und unprofessionellen Einsatz in Rechnung gestellt wurden. Es ist ratsam, vorab einen Festpreis zu vereinbaren, um böse Überraschungen bei der Rechnung zu vermeiden. Außerdem sollte die Rechnung niemals sofort an der Haustür bezahlt werden.

Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, zum Beispiel durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag erst einmal – ob bar oder mit Karte – bezahlt, kann bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zu-rückgefordert werden.

Weiterführende Infos und Links:

• Bei der Prüfung von Rechnungen hilft die Beratungsstelle Dorsten Hier geht es zum Beratungsangebot: www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/dorsten

Hinweis Hornissen

Da natürliche Baumhöhlen selten geworden sind, sucht sie sich häufig eine Ersatzhöhle im menschlichen Siedlungsbereich. Solche gern aufgesuchten Nistplätze sind alte Schuppen, Holzverschalungen an Terrassen und Balkonen, Winterverkleidungen am Dach, aber auch Rollladenkästen und Nischen in Dachböden.

Hier heftet sie zunächst einen kleinen Stiel aus selbst gefertigtem Baumaterial an die Decke der Nisthöhle und formt anschließend an dessen Ende die ersten sechseckigen Wabenzellen aus. An die ersten Zellen baut sie bis zu 40 oder 50 weitere an, bald werden alle mit einem Ei belegt sein. Nach fünf bis acht Tagen entsteht daraus jeweils eine kleine Larve. Diese entwickelt sich über ein Puppenstadium zu einer Hornisse. (Quelle: NABU)

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