StartGesundheitCovid-19Vier unterschiedliche Inzidenzstufen - Was bedeutet das?

Vier unterschiedliche Inzidenzstufen – Was bedeutet das?

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Für den Kreis Recklinghausen gelten die Regelungen der Inzidenzstufe 0 -Der Inzidenzwert im Kreis liegt aktuell, Sonntag 11.7. bei 5,3

Was die neu verkündeten Lockerungen anbelangt, lehnen sich diese immer an die jeweiligen Corona-Inzidenzstufen an. Wann aber zählt eine Region in NRW zu einer der drei oder mittlerweile sogar vier Corona Inzidenzstufen?

Seit Ende Mai gilt in NRW ein Stufensystem für die Corona-Regeln in Städten und Kreisen. Neu ist jetzt seit dem 9. Juli, dass es mit der Inzidenzstufe 0 nun sogar insgesamt vier Stufen gibt.

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Abhängig ist, zu welcher der vier Stufen eine Region gehört, die jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz. Die Stufen gliedern sich wie folgt auf: Stufe 0 gilt bei einer Inzidenz bis 10, Stufe 1 zwischen 10 und 35, Stufe 2 bei einem Wert zwischen 35 und 50 und Stufe 3 für die Inzidenz ab 50..

Stufe 0

Wenn an fünf Tagen hintereinander der Kreis oder die kreisfreien Städten höchstens zehn Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen aufweist, dann greift die Stufe 0. Sobald die Marke 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, greifen wieder die strengeren Beschränkungen der höheren Inzidenzstufen. 

Stufe 0 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10):

  • Keine Beschränkungen.
  • Mindestabstände als Empfehlung.
     

Stufe 1 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 10,1 und 35):

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
  • Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.
     

Stufe 2 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 35,1 und 50):

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
  • Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten  erlaubt.
     

Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz stabil größer als 50,1):

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt.

Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern)

Stufe 0 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10):

  • Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen, dann keine Beschränkungen.
  • Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden  weiter beachtet werden.

Stufe 1 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 10,1 und 35):

  • Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht draußen und drinnen am Tisch, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Stufe 2 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 35,1 und 50):

  • Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht innen am Tisch und keine im Außenbereich; Unterschreitung des Mindestabstandes an festen Sitzplätzen zulässig, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz stabil größer als 50,1):

Zu den Regelungen im Detail siehe § 18 CoronaSchVO

Partys und ähnliche Feiern

Stufe 0 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10):

  • Wie private Veranstaltungen

Stufe 1 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 10,1 und 35):

  • Partys und vergleichbare Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Stufe 2 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 35,1 und 50):

Zu den Regelungen im Detail siehe § 18 CoronaSchVO
 

Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz stabil größer als 50,1):

Zu den Regelungen im Detail siehe § 18 CoronaSchVO

Tabelle mit Angaben des Landes (Stand 9. Juli) zur neuen Zuordnung der Städte und Kreise ab Freitag, 9. Juli

 

Landesinzidenzstufe NRW Juli
Landesinzidenzstufe NRW Juli
Landesinzidenzstufe NRW Juli

Quelle: NRW-Gesundheitsministerium (Stand 09. Juli)

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