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Wechselunterricht in NRW unter einem Inzidenzwert von 200

Veröffentlicht am

Foto: Land NRW

Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder in den Wechselunterricht zu starten.

Ohne zweimal wöchentlichem Corona-Schnell-Test ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich

NRW (pd). Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht durchgeführt.

Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wieder aufzunehmen. Dieser ist flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.

Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen – mit Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen – in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor.

Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte im Präsenzunterricht

Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise auch strengere Maßstäbe an:

Nach dem Bundesgesetz wäre unter einer Inzidenz von 200 auch Unterricht in vollständiger Präsenz möglich. Trotz eines nach wie vor erhöhten Infektionsgeschehens sind die Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen bislang im Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen wird den Weg der Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig ausschöpfen. Wir bringen den Gesundheitsschutz und das Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang und nehmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf“

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. „Damit gehen wir auch hier vorsichtiger vor als das kommende Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verlangt. Wir testen alle Schülerinnen und Schüler in NRW“, so Ministerin Gebauer.

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