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Zusammenfassung neue Coronaschutzverordnung – Wer darf öffnen

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Neue Corona-Schutzverordnung des Landes – Die Stadt Dorsten wird Anfang der Woche beraten, welche Spielplätze unter welchen Auflagen wieder zur Nutzung freigegeben werden.

Volkshochschulen und Musikschulen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Friseuren und Podologen sind Tätigkeiten unter Hygieneauflagen gestattet. Spielplätze sollen ab Donnerstag wieder geöffnet werden

Das Gesundheitsministerium NRW hat am Maifeiertag die Neufassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Danach gelten in Nordrhein-Westfalen ab Montag (04.05.2020) einige neue Lockerungen der Bestimmungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus: Wieder zugelassen werden jeweils unter Auflagen der Betrieb von Musik- und Volkshochschulen, Diensleistungen von Friseuren und Podologen sowie – dies erst ab 7. Mai – die Nutzung von Spielplätzen.

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Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick:

Der Stadt Dorsten liegt die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten am Herzen. Aus diesem Grund dient die Woche vom 04.05.2020 bis zum 10.05.2020 der Vorbereitung und der Information der Nutzerinnen und Nutzern. Ferner wird in den nächsten Tagen geprüft, ob die Hygiene- und Abstandsregelungen einen gleichzeitigen Start aller VHS-Kursangebote ermöglichen oder ob dies schrittweise erfolgen muss.

An der VHS Dorsten werden ab Montag (04.05.2020) zunächst die Berufsabschlusskurse wieder starten. Die Teilnehmer werden über Details persönlich informiert. Auf die Rückkehr ins Regelangebot wird sich die VHS in dieser Woche vorbereiten. Weitere Kurse werden eine Woche später, also ab Montag (11.05.2020) wieder starten.

Die Musikschule Dorsten wird die neue Woche ebenfalls zur Vorbereitung nutzen und wird ab Montag (11.05.2020) zunächst wieder mit dem Einzelunterricht starten.

Spielplätze dürfen ab Donnerstag (07.05.2020) wieder genutzt werden. Begleitpersonen haben bei einem Besuch anderthalb Meter Abstand voneinander zu halten, wenn für sie nicht die bekannten Ausnahmen des Kontaktverbots gelten (enge Verwandte, Personen aus dem gleichen Haushalt).

Die Stadt Dorsten wird Anfang der Woche beraten, welche Spielplätze unter welchen Auflagen wieder zur Nutzung freigegeben werden. Darüber hinaus bittet die Stadt Dorsten – insbesondere in den ersten Tagen – die Eltern, dass diese ihre Kinder zum Spielplatz begleiten. Die Eltern übernehmen eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Hygiene- und Abstandsregelungen.

Friseure und Fußpfleger dürfen unter Hygiene- und Abstands-Auflagen wieder Dienstleistungen anbieten.
Hier zu finden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200501_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_nrw_ab_04.05.2020.pdf

Versammlungen dürfen stattfinden, wenn sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge dienen (z.B. Aufstellungs- und Vorbereitungs-Versammlungen zur NRW-Kommunalwahl, Blutspendetermine).

Neu ist: für solche Versammlungen dürfen nun wieder Gasträume der Gastronomie genutzt werden.

Einige Freizeiteinrichtungen dürfen wieder geöffnet werden, darunter Museen, Kunstausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten.

Maskenpflicht und Kontaktverbote gelten uneingeschränkt weiter.

Ob und wann Schulen weiter geöffnet werden, beraten Bund und Länder am Mittwoch (06.05.2020). Die 4. Klassen der Grundschulen dürfen ab dem 07./08.05.2020 wieder ihre Schule besuchen. Hier sollten Eltern die individuellen Regelungen der Grundschulen beachten.

Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Ich begrüße es, dass wir mit kleinen Schritten zurückkehren in eine gewisse Normalität. Dabei ist wichtig, dass wir im persönlichen Infektionsschutz nicht nachlassen und dass wir insbesondere die Abstandsegeln und die Masken-Pflicht weiterhin einhalten. Denn auch mit den neuen Möglichkeiten und Freiheiten müssen wir versuchen, die Corona-Pandemie unter Kontrolle zu halten.“

Vollständig nachzulesen ist die Neufassung der Corona-Schutzverordnung hier: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf

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