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Zwei Unfallfluchten an einem Tag

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Die Polizei sucht Zeugen für die Fahrerfluchten. (Symbolbild)

Zwei beschädigte Autos sorgten in Dorsten am Mittwoch (27. Juli) für Frust bei ihren Besitzern. Die Polizei sucht nun nach den Tätern.

Die erste der beiden Unfallfluchten ereignete sich in der ehemaligen toom-Garage. In der Tiefgarage auf dem Platz der deutschen Einheit wurde Mittwoch zwischen 10.15 und 14.15 Uhr ein grüner BMW Z-Reihe beschädigt. Der Pkw hat Kratzer und Dellen an der hinteren linken Fahrzeugseite. Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf ca. 1000 Euro. Hinweise auf den Schadensverursacher liegen nicht vor.

Eine weitere Verkehrsunfallflucht ereignete sich am Mittwoch auf der Straße „Am Wall“. Ein 32-jähriger Dorstener parkte gegen 19 Uhr seinen weißen Opel Corsa auf einem Parkplatz am Wall. Als er am Donnerstagmorgen gegen 7.30 Uhr zu seinem Pkw zurückkehrte, bemerkte er eine Delle und Kratzer im hinteren linken Bereich. Der Schaden wird von der Polizei auf 1500 Euro geschätzt.

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Zeugen werden gesucht

Wer Hinweise zu den Unfallfluchten geben kann, meldet sich bitte bei der Polizei in Recklinghausen. Die zuständigen Verkehrskommissariate erreichen die Zeugen unter 0800 2361 111.

Verursachern drohen hohe Strafen

Je nach Schadenshöhe drohen nach Unfallfluchten neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten.

Neben Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht Ärger mit der Versicherung. „Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des anderen, aber sie holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro bei zusätzlich festgestelltem Alkoholeinfluss vom Verursacher zurück“, erklärt der ADAC.

Außerdem muss der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen. Denn die Kasko-Versicherung streicht meistens die Leistung komplett. Das darf die Versicherung oft auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird.

Übrigens kann man auch als Fußgänger oder Radfahrer Unfallflucht begehen, denn die Art der Fortbewegung spielt für den Straftatbestand keine Rolle. Daher sollte man im Schadensfall immer auf den Fahrzeughalter warten oder die Polizei informieren.

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