StartLokales50 Euro Strafe für Kaugummi und Kippen in der Fußgängerzone

50 Euro Strafe für Kaugummi und Kippen in der Fußgängerzone

Veröffentlicht am

Zigarttenkippen und Kaugummis zieren neugestaltete Lippestraße in Dorsten

Dorsten (pd). Zahlreich weggeworfene Zigarttenkippen in der neugestalteten Fußgänger sind kein schöner Anblick.

Zigaretten in Einkaufsstraße Dorsten

Besonders nicht dann, wenn dann noch durch wenig sozial agierender Zeitgenossen, eine Vielzahl von Kaugummis zu finden seien, welche die Fußgängerzone verschandeln, sagen die Sozialdemokraten Dorsten. Und das nur wenige Wochen nach Fertigstellung im Rahmen des Programms „Wir machen MITte“.

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Bereits auf Facebook „Dorsten-Online“ wurde Anfang August über dieses Thema heiß diskutiert. Ebenfalls wurde die Frage laut, ob es genügend Aschenbecher im Stadtgebiet gebe.

Zigaretten in Einkaufsstraße Dorsten

Die Diskussionen in den sozialen Medien sind mit der Grund dafür, dass die Sozialdemokraten die Verwaltung nun damit zu beauftragen, die Verunreinigung der Fußgängerzone durch Zigarettenkippen und Kaugummi als Ordnungswidrigkeit mit drastischen Bußgeldern zu sanktionieren (mind.50,00 €).

Zigaretten in Einkaufsstraße Dorsten
Fotos: Petra Bosse

Damit sei eine effektive Kontrolle zwecks Durchsetzung der damit verbundenen Zielsetzung sicherzustellen, indem eine Personalverstärkung erfolgt und evtl. auch in den Abendstunden kontrolliert wird.

In ihrer Begründung schreibt die SPD weiter, dass nur wenige Wochen nach Fertigstellung von Bauabschnitten im Rahmen des Programms „Wir machen Mitte“, diese teilweise durch verstreute Kaugummireste schon unansehnlich geworden.

Zigaretten in Einkaufsstraße Dorsten
Viele Mülleimer in der Stadt haben einen integrierten Aschenbecher.

Mehr Ordnungskräfte

Hier helfen nur drastische Bußgelder, wie dies mit Nachdruck und zu Recht von den sozialen Medien und vielen Besuchern der Innenstadt gefordert wird. Dazu sei es notwendig, mehr Ordnungskräfte einzusetzen, eventuell auch in den Abendstunden, um effektiver gegen die Verursacher der Verschmutzung vorzugehen und diese zur Rechenschaft ziehen zu können.

Wir sollten jedenfalls die Möglichkeiten des im Rahmen einer neuen Richtlinie der Landesregierung erlassenen „Umwelt-Bußgeldkataloges“ nutzen.

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