StartGesundheitCovid-19Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig

Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig

Veröffentlicht am

Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung in NRW. Positiv getestete Personen müssen fünf Tage in Isolierung/Quarantäne

Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird automatisch nach fünf Tagen aufgehoben / Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen

Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung.

Anzeige
Anzeige von Ohrwerk Hörgeräte: Fit im Ohr. Fit für den Alltag.

Tätigkeitverbot

Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die neuen Regelungen gelten ab 30. November 2022.

Grippewelle rollt an

Minister Karl-Josef Laumann erklärt: „Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für erforderlich. Die Winterzeit steht mit kalten Temperaturen in den Startlöchern. Die Grippewelle rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektionen zu verhindern und Belastungen unseres Gesundheitssystems zur reduzieren. Deswegen gibt es weiterhin die Empfehlung des RKI: Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen. Und: Wer sich krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen – das ist nach wie vor auch telefonisch möglich. Wir beobachten den Verlauf des Infektionsgeschehens nach wie vor sehr genau und sind dazu im ständigen Austausch mit Expertinnen und Experten.“

Ab dem 30. November 2022 gilt:

  • Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
  • Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.
  • Gezählt wird ab Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.

Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.

Neuer WhatsApp-Kanal

Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal unter https://bit.ly/dorstenonline für aktuelle Infos. Wir bieten lokale Nachrichten, Event-Infos, Polizeimeldungen und mehr.

NEUSTE ARTIKEL

Mehr Personal an NRW-Schulen: Höchster Zuwachs seit über 40 Jahren

Die Personalausstattung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Schulministeriums arbeiten heute rund 12.600 Menschen mehr an den Schulen...

Dorsten setzt Strategie gegen Eichenprozessionsspinner fort

Dorsten setzt 2026 weiter auf feste Prioritäten und den digitalen Raupenmelder gegen Eichenprozessionsspinner.

Raub am Bahnhof Dorsten: Polizei sucht zwei Tatverdächtige mit Öffentlichkeitsfahndung

Nach einem Raub am Dorstener Bahnhof sucht die Polizei mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach zwei bislang unbekannten Tatverdächtigen. Sie sollen am Nachmittag des 22. Februar 2026...

Geschichtsstation an der Agathaschule zerstört

Mit großer Bestürzung hat die Agathaschule die Zerstörung der 49. Dorstener Geschichtsstation festgestellt. Unbekannte hatten am Wochenende das Glas der Station auf dem Schulgelände so...

Klick mich!