Auf einer Teilfläche des geplanten Neubaugebiets Klever Straße in Rhade müssen vor Beginn der Bauarbeiten archäologische Untersuchungen durchgeführt werden. Anlass dafür sind Funde aus der Eisenzeit und der römischen Kaiserzeit, die Experten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bei Voruntersuchungen entdeckt haben.
Im Bereich des Bebauungsplans 265 an der Klever Straße / Lembecker Straße stießen die Wissenschaftler auf archäologisch relevante Spuren, die auf eine frühere Besiedlung des Gebiets hindeuten. „Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist nun eine detaillierte Untersuchung des Untergrunds erforderlich, bevor dort gebaut werden darf“, erklärte WINDOR-Geschäftsführer Josef Hadick am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss. Die Entwicklung des Neubaugebiets wird sich dadurch verzögern.
Die Fachleute der „LWL-Archäologie für Westfalen“ haben bislang nur einige weit auseinander liegende Suchschnitte vorgenommen. Aufgrund der ersten Funde gehen sie jedoch davon aus, dass sich noch weitere Relikte im Boden befinden. Betroffen ist eine Fläche von rund 4.000 Quadratmetern.
Für das weitere Bebauungsplanverfahren müssen die möglichen archäologischen Befunde nun systematisch untersucht und dokumentiert werden. In einem ersten Schritt wird der Oberboden 65 bis 80 Zentimeter tief abgetragen. Anschließend folgen aufwendige Handgrabungen. Dabei werden Bodenproben genommen, die in Absprache mit den LWL-Archäologen in Münster ausgewertet und gegebenenfalls auch naturwissenschaftlich untersucht werden. Der genaue Umfang der Untersuchungen wird von der LWL-AfW Münster festgelegt.
Auftrag wird im Sommer vergeben
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft WINDOR GmbH hat bereits mehrere Grabungsfirmen aufgefordert, bis Ende Mai Angebote inklusive Grabungskonzept einzureichen. Diese Konzepte werden anschließend mit den Fachstellen des LWL abgestimmt. Erst danach kann der Auftrag für die archäologischen Arbeiten in Rhade vergeben werden.
Geplant ist, dass die Untersuchungen spätestens bis Ende des ersten Quartals 2026 abgeschlossen sind. Erst dann kann mit den Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet begonnen werden.




























