Die Geflügelpest-Maßnahmen in Dorsten Wulfen und Umgebung sind abgeschlossen. Ab Samstag, 20. Dezember 2025, wird die Überwachungszone nach dem Geflügelpest-Fall in Dorsten vollständig aufgehoben. Damit endet auch die zuletzt noch geltende Aufstallpflicht für Geflügel. Hühner, Puten und anderes Geflügel dürfen wieder ohne besondere Einschränkungen ins Freie.
Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Samstag in Kraft tritt. Das Dokument ist auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/bekanntmachungen abrufbar. Die Entscheidung basiert auf dem Ausbleiben weiterer Geflügelpest-Nachweise in der Region.
Einen bestätigten Ausbruch der Geflügelpest gab es Mitte November in einem Betrieb in Dorsten Wulfen. Das Friedrich Loeffler Institut hatte den Virustyp H5N1 bei Puten nachgewiesen. Um eine Ausbreitung zu verhindern, ordneten die Behörden die Tötung des gesamten Bestands von rund 14.000 Tieren an. Zusätzlich richtete der Kreis Recklinghausen zwei Restriktionszonen ein.
Die Schutzzone im Umkreis von 3,1 Kilometern um den betroffenen Betrieb war bereits zu Wochenbeginn aufgehoben worden. Nun folgt auch die Aufhebung der Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Damit entfallen alle seuchenrechtlichen Beschränkungen, die seit dem 20. November gegolten hatten.
Trotz der Entwarnung empfiehlt das Veterinäramt weiterhin, auf gute Hygienestandards in der Geflügelhaltung zu achten. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln kann grundsätzlich ein Risiko darstellen. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Kreis Recklinghausen stellt der Kreis weiterhin online zur Verfügung.




























