StartStadtteileAltendorf-UlfkotteStadt Dorsten erhebt Klage gegen Amprion-Konverter in Altendorf-Ulfkotte

Stadt Dorsten erhebt Klage gegen Amprion-Konverter in Altendorf-Ulfkotte

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Die Stadt Dorsten geht juristisch gegen den geplanten Amprion-Konverter in Altendorf-Ulfkotte vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen, in einem ersten Verfahrensschritt Klage gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid der Amprion GmbH zu erheben. Die Entscheidung fiel in nichtöffentlicher Sitzung.

Konkret richtet sich die Klage gegen den vom Kreis erteilten Vorbescheid, der dem Vorhaben eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Genehmigungsfähigkeit bescheinigt. Zuständig für das Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht.

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Konverter nahe Altendorf-Ulfkotte geplant

Die Amprion GmbH plant den Bau des Konverters entlang einer Transporttrasse für Windstrom. In der Anlage soll Gleichstrom, der über große Entfernungen verlustarm transportiert wird, kurz vor dem Umspannwerk Polsum in Gelsenkirchen in Wechselstrom umgewandelt werden. Der vorgesehene Standort liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, allerdings nur wenige hundert Meter von der Ortslage Altendorf-Ulfkotte entfernt.

Gerade diese Nähe zur Wohnbebauung hatte in der Dorstener Politik und bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort massiven Widerstand ausgelöst. Kritisiert wird vor allem, dass mit dem ehemaligen Kraftwerksstandort Scholven eine industriell geprägte und aus Sicht der Stadt besser geeignete Alternative existiert.

Stadt hatte Einvernehmen verweigert

Im bisherigen Verfahren hatte die Stadt Dorsten ihr gemeindliches Einvernehmen verweigert. Als zentrale Begründung führte die Verwaltung an, dass es an einem zwingenden Standortbezug fehle. Aus Sicht der Stadt sei es nicht unumgänglich, den Konverter auf einer Freifläche im Außenbereich zu errichten, solange ein geeigneter Industriestandort zur Verfügung stehe.

Inzwischen hat die Bundesfachplanung jedoch den Korridor für die Stromleitung festgelegt, entlang derer der Konverter entstehen soll. Der Kreis wertete dies in der Genehmigung als ausreichenden Standortbezug. Das Vorhaben gelte damit als im Außenbereich privilegiert. Der erlassene immissionsschutzrechtliche Vorbescheid ersetzt zugleich das zuvor versagte gemeindliche Einvernehmen.

Juristische Erfolgsaussichten bewusst realistisch eingeschätzt

Die Stadt Dorsten bezweifelt, dass ein nur grob festgelegter Leitungskorridor tatsächlich ausreicht, um den erforderlichen Standortbezug rechtlich zu begründen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Politik vorgeschlagen, Anfechtungsklage gegen den Vorbescheid zu erheben.

Die Erfolgsaussichten werden dabei bewusst realistisch eingeschätzt und gelten als eher gering. Die möglichen Prozesskosten von rund 25.000 Euro im Falle einer Niederlage stuft die Stadt jedoch als überschaubar ein. Zudem erhofft sich Dorsten wichtige rechtliche Hinweise für ein späteres Verfahren gegen den endgültigen Planfeststellungsbeschluss.

Signal für kommunale Beteiligungsrechte

Neben den juristischen Aspekten verfolgt die Stadt mit der Klage auch ein politisches Ziel. Aus Sicht der Verwaltung schränken große Infrastrukturprojekte zunehmend die Beteiligungsrechte und die Planungshoheit von Städten und Gemeinden zugunsten großer Netzbetreiber ein.

Bürgermeister Tobias Stockhoff betont: „Die damalige Bundesregierung hat die Rechte der Netzbetreiber massiv gestärkt und zugleich die Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Städte und Gemeinden nahezu auf Null reduziert. Mit der Klage gegen den Konverter bringt der Rat der Stadt Dorsten seine Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern in Altendorf-Ulfkotte deutlich zum Ausdruck.“

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